Diskussion:Medienökonomie

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Reni Tenz in Abschnitt Kategorie:Zitierfährigkeit von Blogs
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Zur Definition[Quelltext bearbeiten]

Die Nicht-Rivalität ist nicht ein Charakteristikum von Medien. Um Medien im Wettbewerb anbieten zu können ist Rivalität notwendig. Weitere Faktoren, die erfüllt werden müssen, sind Ausschließbarkeit wie auch die Transparenz.

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist ein Medium, ein öffentliches Gut oder auch ein Gemeingut. Dabei ist ein öffentliches Gut durch Nicht-Rivalität und Nicht-Ausschließbarkeit gekennzeichnet.

Damit aber die selben Inhalte, wie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, im Pay-TV angeboten werden können, muss die Rivalität und Ausschließbarkeit durchgesetzt werden. Die Ausschließbarkeit ist ein Kernelement, welche das Eigentum "schützt".

Kategorie:Zitierfährigkeit von Blogs[Quelltext bearbeiten]

(von Benutzerdiskussionsseite hierher kopiert)

Hallo Reni Tenz. Du hast den Weblink zu einer Definitionssammlung im Medien-Ökonomie-Artikel gelöscht und geschrieben: "Leider- keine Blogs". Ich habe versucht, das in den Regeln nachzuschlagen und es, da ich nichts gefunden habe, auf der Wikipedia-Fragen-Seite gepostet. Da hat mich jemand auf die Einzelrichtlinien verwiesen. Nachgeschlagen. Die Regelung zu Blogs ist hier aber nicht eindeutig. (Ich zitier mal aus der Diskussion auf der Fragenseite:

Es heißt: "Für Weblogs gilt generell das Gleiche, wobei Angebote besonders renommierter und zuverlässiger Institutionen und das Deeplinking einzelner Beiträge, wenn diese den Qualitätskriterien entsprechen, davon ausgenommen sind."

Ich verstehe das so: 1. Blogs sind generell unerwünscht. 2. Eine Ausnahme gibt es bei "renommierten und zuverlässigen" Blogs. 3. Eine Ausnahme gibt es auch bei Deeplinks zu einzelnen Beiträgen. Man kann sich sicher über die Auslegung streiten, aber meiner Meinung nach ist es eindeutig. Würde sich die Zulässigkeit von Deeplinks nur auf die renommierten Blogs beziehen, wäre der Satz grammatikalisch anders konstruiert worden. Die Frage scheint also nur zu sein, ob die Deeplinks den anderswo genannten Qualitätskriterien entsprechen. Da in den Beitrag, um den es geht, Definitionen aus Standardwerken, die für jederman in Bibliotheken zugänglich sind, zitiert werden, mit korrekter Nennung des Buches und der Seitenzahl, seh ich keinen Verstoß gegen Qualitätskriterien. Also meiner Meinung nach sollen Blogs insofern ausgeschlossen werden, dass man beispielsweise in einem Artikel über Katzen nicht pauschal auf die Start-Seite eines Katzen-Blogs verweisen kann, einzeln adressierbare Blog-Artikel sind jedoch zulässig (hier stellt sich dann nur wie bei jeder anderen Online-Quelle die Frage der Verlässlichkeit.) Es würde auch meiner Meinung nach nicht zum offenen Charakter von Wikipedia passen, eine bestimmte Form von Content-Management komplett als Quelle auszuschließen. Also, lies Dir die Einzelrichtlinie bitte auch noch mal durch und bilde dir eine Meinung dazu. Im Diskussions-Thread (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia, 21. Sept, 16:26) gab es auch verschiedene Ansichten, wie dieser Satz jetzt genau auszulegen ist. Was sagst Du? Benutzer: Max Mira, 17:17, 23. Sept 2009

Hallo "Max Mira" (Stefan Mey?), es heißt ganz deutlich: "Angebote besonders renommierter und zuverlässiger Institutionen". Das trifft lediglich auf das EJO zu. Daher habe ich jetzt auch die weiteren Websites der Professoren herausgenommen. --Reni Tenz 10:09, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten