Diskussion:Medizinprodukte-Betreiberverordnung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von JTheilken in Abschnitt Definition Betreiber?
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Definition Betreiber?[Quelltext bearbeiten]

Leider wird weder im MPG noch in der MPBetreibV definiert, wer genau Betreiber ist. Gibt es hierzu irgendwelche offiziellen Aussagen? Google führte mich jetzt u.a. nur zu Homecare-Bereich braucht mehr Rechtsklarheit im Paragrafendschungel (21.05.2003) und Doku.net-Artikel Ausgabe 12/2000. 212.81.94.161 10:07, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ohne den Erfolg vorauszusagen, empfehle ich doch, den Blick in den Gesetzeskommentar. Der MPG-Kommentar von Rehmann/Wagner (C.H. Beck, Kostenpunkt 55 Euro) dürfte in jeder Unibibliothek (Jura/Medizin) zu finden sein. Meine Empfehlung: Da mal reinschauen oder reinschauen lassen... --AHK 10:31, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ergänzung: Die BReg hat mehr oder weniger eine Reform des Medizinprodukterechts auf den Weg gebracht, insgesamt drei Gesetzesvorhaben (einschl. Verordnungen) liegen derzeit beim BRat. Ob dies (mehr) Klarheit bringt, steht natürlich dahin, ggf. ist dort aber was zu finden. --AHK 11:18, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Möglicherweise wird der Betreiber aus § 3 Nr. 12 MPG (Inbetriebnahme) abgeleitet, wer etwas in Betrieb nimmt, sollte dann der Betreiber sein. 84.191.114.220 14:09, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt da ein Grundsatzurteil, den Homecarebereich betreffend. Leider habe ich das Az nicht zur Hand, will es aber gerne nachliefern, wenn Bedarf besteht. Wird beispielsweise eine Ernährungspumpe beim Patienten zuhause eingesetzt, die Kasseneigentum (also ein Poolgerät ist), ist der liefernde Sanitätsfachhändler der Betreiber, oder viel mehr in der Betreiberpflicht. -- JTheilken 20:09, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten