Diskussion:Medley

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Frage: GEMA-Gebühren ?![Quelltext bearbeiten]

Hallo Wikianer,

eine kleine Anregung zu diesem Artikel: Wie werden Medley's eigentlich Abrechnungstechnisch von der GEMA (Verwertungsgesellschaft für Musikrechte) abgerechnet? Wie ist die Verteilung? Aufaddierung? Mengenrabatt? Wie müssen es die Bands / Kapellen angeben? Sicher ein wichtiger Aspekt im "Backstage"-Bereich für Musiker und Organisatoren. --RobertDietz 12:20, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn die im Medley verwendeten Werke urheberrechtlich geschützt sind, dann bleiben sie es auch als Bearbeitungen, und auch der Bearbeiter genießt für seine Leistung einen urheberrechtlichen Schutz. Es ist aber nicht die Aufgabe der wikipedia, Auskünfte zu Rechtsfragen oder zu den Abrechnungsverfahren der GEMA zu leisten, verbindliche Auskünfte kannst du bei der GEMA erfragen. Und:
--FordPrefect42 13:30, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Na ja, das ist nicht die Beantwortung der Frage. Der Bearbeiter (also Verfasser) des Medleys erhält - wie sein Verleger - 12,5 % der Einnahmen, die restlichen 75 % sind anteilig auf die Komponisten der enthaltenen Musikwerke aufzuteilen.--Wowo2008 (Diskussion) 12:46, 1. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]


Hey könnte jemand den Begriff Medley noch abgrenzen zum Hitmix bzw. auch Megamix? Wäre nett. Danke. (nicht signierter Beitrag von 84.129.32.51 (Diskussion) 02:25, 16. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Urheberrechtler[Quelltext bearbeiten]

Was haben die Urheber da mit der Forstwirtschaft zu tun? --Constructor 01:29, 3. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtliche oder musikalische Definition?[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Abgrenzung" scheint nicht von Musikwissenschaftlern geschrieben worden zu sein, sondern von Urheberrechtlern. Es mag ja sein, dass das Urheberrecht gerade bei Pop-Medleys eine spezielle Rolle spielt, aber die Ehre, den Begriff definieren zu dürfen, kommt ihm denn wohl doch nicht zu.

"Im Gegensatz zum Potpourri sind die Teile eines Medleys von einem einzigen Musikverlag verlegt worden. Das Potpourri ist eine Reihung aus Melodien, deren Urheberrechte von verschiedenen Musikverlagen verwaltet werden."

Für diese den Unterschied zwischen Medley und Potpourri definierende Behauptung würde ich gerne mal ein paar Belege sehen. Es dürfte schon Medleys gegeben haben, lange bevor der erste Verleger von der Gründung eines Musikverlages überhaupt nur geträumt hat. --93.212.238.217 22:02, 11. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Die behauptete Unterscheidung ist definitiv eine urheberrechtliche, aber warum sollte das per se ein Problem sein? Wenn im Urheberrecht diese Unterscheidung so gemacht wird, dann ist das für die Wikipedia darstellungswürdig. Deiner Darstellung der Chronologie würde ich aber widersprechen: das Potpourri hat eine lange Tradition, die in die Renaissance zurückreicht. Dagegen ist das Medley als Lehnwort aus dem Englischen schon rein begriffsgeschichtlich sicher relativ jungen Datums ist. Mir scheint noch ein anderer Aspekt bedenkenswert: die Unterscheidung Potpourri vs. Medley scheint es so nur im deutschen Sprachraum (bzw. im deutschen Urheberrecht) zu geben, in anderen Sprachen finde ich eine solche Unterscheidung nicht. Im Übrigen finde ich den Artikel auch unzureichend belegt. --FordPrefect42 (Diskussion) 20:05, 12. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Das ist in zweierlei Hinsicht ein Problem:
Zum einen ist diese Unterscheidung selbst komplett unbelegt. Aus urheberrechtlicher Sicht mag sie eine Rolle spielen, aber auch dafür sollte sich wenigstens ein klitzekleiner Beleg finden.
Vor allem aber gehört an diese Stelle zunächst mal keine Unterscheidung aus urheberrechtlicher Sicht (die kann dann meinetwegen später im Abschnitt folgen), sondern eine aus musikwissenschaftlicher Sicht.
Sofern es - wie von Dir angenommen - diese Unterscheidung nicht oder nur im deutschen Sprachraum oder nur im deutschen Urheberrecht gibt, gehört alternativ das dann mit entsprechenden Belegen in den Abschnitt. Und vor allem die Vorbemerkung, dass Potpourri und Medley musikalisch gesehen dasselbe sind.
--84.190.94.145 09:22, 13. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Siehe meinen Kommentar im nachfolgenden Abschnitt. Für die verlagsbezogene Unterscheidung habe ich keinerlei Beleg finden können; ich habe sie deshalb aus dem Artikel genommen und gegen belegte (musikwissenschaftliche) Ansätze zur Abgrenzung ersetzt. — Pajz (Kontakt) 07:42, 10. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der behauptete Gebrauch des Begriffs im Urheberrecht ist nicht belegt. Der einzige Einzelnachweis belegt die Gleichsetzung von Medley und Potpourri, ist also eben gerade kein Beleg dafür, dass die Begriffe unterschiedlich gebraucht werden. --FordPrefect42 (Diskussion) 20:17, 12. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Ich habe einige Angaben belegt und eine unbelegte Behauptung entfernt. Eine eigene urheberrechtliche Bedeutung von „Medley“ ist nicht nachweisbar; der Begriff wird ohnehin nur selten gebraucht, zumal die GEMA in ihrem Verteilungsplan „Potpourri“ verwendet und damit auch das miterfasst, was hier unter „Medley“ beschrieben ist (siehe den betreffenden Abschnitt im Artikel „Potpourri“). Den Wartungsbaustein habe ich infolgedessen entfernt. — Pajz (Kontakt) 07:40, 10. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]