Diskussion:Mehrheitsbedingung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Martinwilke1980 in Abschnitt Abgeschwächte und absolute Mehrheitsbedingung
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Abgeschwächte und absolute Mehrheitsbedingung[Quelltext bearbeiten]

Im zweiten Absatz heißt es: "Bei Sitzzuteilungsverfahren ist zwischen einer abgeschwächten Mehrheitsbedingung, nach der eine Partei mit mindestens 50 % der Stimmen auch mindestens 50 % der Mandate erhält, und einer absoluten Mehrheitsbedingung, nach der eine Partei mit absoluter Stimmenmehrheit auch die absolute Mehrheit der Mandate erhält, zu differenzieren."

Worin soll der Unterschied zwischen abgeschwächter und absoluter Mehrheitsbedingung bestehen? "Mindestens 50 %" und "absolute Mehrheit" ist doch das gleiche. Martinwilke1980 12:34, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ah, es geht wohl um den Fall, dass eine Partei exakt 50% der Mandate erhält. Martinwilke1980 12:37, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten