Diskussion:Meistbegünstigungsprinzip

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Hilfe! Dieser Artikel ist der schlechteste, den ich in den letzten Jahren in Wikipedia gelesen habe; er muss dringendst überarbeitet werden! Er ist wirklich eine Baustelle.

Dem kann ich nur zustimmen. Nachdem ich die Einleitung gelesen habe, war ich schon mal überhaupt nicht schlauer, als vorher. Auf Wettbewerbsrecht wird im Artikel gar nicht eingegangen und einige Passagen sind ziemlich missverständlich/uneindeutig. Zum Beispiel:
 Ausnahmen von Meistbegünstigung gibt es für regionale Integrationsabkommen, oder im Umgang mit so genannten 
 Entwicklungsländern, so dass beispielsweise die Europäische Union Handelsvorteile 
 ihres Binnenmarkts nicht auch Drittstaaten gewähren muss.
Mal böswillig missverstanden: Die EU darf sich durch “regionale Integrationsabkommen” (was genau auch immer das ist) vor den gefährlichen Entwicklungsländern = Drittstaaten schützen? Und unter Reziprozitätsklausel darf ich verstehen, dass wenn Deutschland Kuba verbilligt Zigarren verkauft, Kuba das auch an Deutschland tun muss? --188.96.69.218 00:15, 9. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zu 1, das hat mit dem zweiten Teil "Entwicklungsländer" nichts zu tun, aber ja, darf es, ebenso wie es ohne die EU jedes Land darf. Dafür kann es sogar gute Gründe geben, etwa die Aufrechterhaltung der heimischen Landwirtschaft oder des heimischen Tariflohnniveaus. - Zu 2: es geht hier um Staaten und ihre Zölle, nicht um einzelne Händler.--2001:A61:260C:C01:19AE:9A37:24A2:A889 17:59, 8. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

"Für alle PPP´s"[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beginnt mit einer Abkürzung, mit der der normale Leser nichts anfangen kann, die obendrein noch einen Fehler (Apostroph) enthält.

Weg damit -btl- 00:29, 30. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Reziprozitätsklausel[Quelltext bearbeiten]

Die Aussagen im Artikel widersprechen denen im Artikel WTO, dort wird ausgesagt, dass die Reziprozitätsklausel aufgrund des Meistbegünstigungsprinzips immer weiter in den Hintergrund rückt. Hier wird aber gegensätzlich ausgesagt, dass Reziprozitäts- und Meistbegünstigungsklausel die Grundpfeiler des Welthandelsrechts sind. Was stimmt nun? tRoX 23:50, 24. Mär 2006 (CET)

Siehe auch den Artikel Reziprozität. Inhaltlich stehen sich Reziprozitäts- und Meistbegünstigungsprinzip gegenüber, also entweder das eine oder das andere. 217.9.27.210 13:37, 27. Sep 2006 (CEST)

„Korrektur zum obigen Absatz“[Quelltext bearbeiten]

Es ist ungewöhnlich, dass die beiden Sätze „Gemäß dem Prinzip der unbedingten Meistbegünstigung ... sondern lediglich auf bilaterale Verhandlungsprozesse“ als „Korrektur zum obigen Absatz“ an den Vorsatz angehängt werden, statt diesen als solchen zu berichtigen. Ich selbst bin nicht vom Fach, um den Passus zu überarbeiten, und deshalb dankbar, wenn sich ein sachkundiger Autor findet, der sich der Sache annimmt. --M Huhn (Diskussion) 18:52, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Handelskrieg[Quelltext bearbeiten]

Die USA und die andere G7-Staaten wollen Russland den Status als »meistbegünstigte Nation« entziehen. Das würde den Weg für Zollerhöhungen und weitere Handelsbeschränkungen ebnen. https://www.spiegel.de/ausland/biden-droht-russland-bei-einsatz-von-chemischen-waffen-a-16c7be22-85b3-4245-a902-824a97694130 (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:E1E2:3800:2CB4:EAB2:63F:EC4 (Diskussion) 18:47, 11. Mär. 2022 (CET))[Beantworten]