Diskussion:Meister

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 91.34.214.70 in Abschnitt Kein Titel
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Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Wikipedia-Artikel „Meister“ ist teilweise fehlerhaft, irreführend und herabwürdigend. Deshalb bedarf er dringend der Überarbeitung oder der Entfernung.

Meister in der deutschen gewerblichen Wirtschaft ist nämlich eine Ausbildungsbezeichnung, die in Verbindung mit dem jeweiligen Beruf von Personen geführt werden darf, die eine Meisterprüfung (z.B. vor einem Prüfungsausschuss einer HwK oder IHK oder LwK) bestanden haben.

Die Aussage, dass in diesem Wikipedia-Artikel der „berufliche Titel“ Meister beschrieben wird, ist fragwürdig. Im deutschen Recht ist die Begrifflichkeit „beruflicher Titel“ nicht bekannt, wohl aber Berufs- und Amts-/Dienstbezeichnungen sowie akademische Grade.

Es ist zutreffend, dass die deutsche Bezeichnung „Meister“ etymologisch auf das lateinische magister (Vorsteher, Leiter; Lehrer) zurückgeht. Der Hinweis auf die wörtliche Übersetzung der deutschen Bezeichnung in die englische Sprache (Meister = master) ist jedoch in diesem (beruflichen) Zusammenhang irreführend und ungeeignet, weil es im anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum den (Handwerks-) Meister deutscher Prägung nicht gibt.

Die auch im Internet vorfindbare Unbedarftheit, mit der vornehmlich Handwerksmeister ihre deutsche Ausbildungsbezeichnung wörtlich ins Englische übersetzen, ist höchst riskant.

Geschützte Berufsbezeichnungen und akademische Grade dürfen grundsätzlich nur in der Form geführt werden, in der sie rechtmäßig erworben wurden. Nach § 132 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer z.B. unbefugt in- oder ausländische akademische Grade oder geschützte Berufsbezeichnungen führt. Zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen stehen der unberechtigten Führung gleich, sind also auch unter Strafe gestellt. Eine Meisterprüfung ist weder eine Master- noch eine Magister-Prüfung.

Die Abkürzung von Meister ist nicht „me.“ sondern Mstr.. „me.“ ist eine ausschließlich in dieser Form (Kleinbuchstaben und Punkt hinter dem e) für die Handwerkskammer Wiesbaden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Wortmarke des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.

Die Handwerksordnung (vgl.: § 51 HwO) regelt, dass die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem Handwerk oder in Verbindung mit einer anderen Ausbildungsbezeichnung, die auf eine Tätigkeit in einem oder mehreren Handwerken hinweist, führen darf, wer für dieses Handwerk oder für diese Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat. Somit ist (Handwerks-) Meister nicht ein Titel, sondern eine Ausbildungsbezeichnung.

Die bestandene Handwerks-Meisterprüfung (§ 51a HwO) ist Nachweis dafür, dass wesentliche Tätigkeiten des jeweiligen Berufes verrichtet werden können und erforderliche fachtheoretische, betriebswirtschaftliche und berufs- sowie arbeitspädagogische Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesetzestext ist eindeutig und abschließend; für euphemistische Ausschmückungen ist hier kein Platz.

Die weitere Behauptung, dass nur Meister Betriebe führen dürfen ist selbst dann unzutreffend, wenn mit Meister Handwerksmeister und mit Betrieb Handwerksbetrieb gemeint sein sollte (vgl.§§ 7, 22, 22b, 22c HwO).

Der Verweis auf den handwerklichen „Großen Befähigungsnachweis“ hat lediglich historischen Charakter, kann entfallen oder ist mit Quellenangaben und unter Erläuterung des „Kleinen Befähigungsnachweises“ zu differenzieren und im historischen Kontext zu beschreiben.

Die Behauptung „Hingegen erhält der Industriemeister keine Ausbildung in der Führung eines Betriebes und ist somit hierzu nicht berechtigt.“ ist nicht nur herabwürdigend, sondern auch falsch. Selbst wenn offensichtlich mit „Betrieb“ der Handwerksbetrieb gemeint sein sollte, ist diese Aussage in dieser Form nicht haltbar (siehe oben). Außerdem qualifizieren (Meister-)Fortbildungskurse sowie Kurse zur Ausbildereignungsprüfung z.B. der Industrie- und Handelskammern sehr wohl zur Führung von Betrieben und zur Ausbildung von Auszubildenden. --84.129.179.243 19:41, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel ist nicht vollständig. Es fehlt:
- Rechtliche Stellung des Begriffes "Meister" in anderen deutschsprachigen Ländern
- Gründliche Überarbeitung - nur zu: nicht zögern - Artikel verbessern (Der Autor)


Meister Röhrich ist eine höchst-literarische Figur von dem hochgeschätzen deutschen Autor Rötger Feldmann alias Brösel und keineswegs Vandalismus.

Meister für 'weise Person' ist ein wenig älter als die Eastern, so schön sie sind. --Cethegus 23:01, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Stimmt, stelle ich um. --84.154.80.41 13:27, 13. Aug 2005 (CEST)
soso, da kommt der Gott Thor und schwingt seinen Meisterhammer mittendrin und alle kuachen, erlegt mit irgendwelchen Lobbytexten der HWK 50000 Wikipedia- Leser und will uns erzählen, was alles bei Strafe verboten ist? Politik: Ihr dürft bei Strafe nicht Radio London hören... Politik: Ihr dürft bei Strafe Euch nicht selbst bilden oder ausbilden... wie bitte? Herr Wacht-meister, Sie sind ein Zwerg mit Megaphon, sonst nichts und ich bezweifle ihren IQ samt jeder Kompetenz! POV!--91.34.214.70 05:06, 3. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Zugangsberechtigung zu Hochschulen[Quelltext bearbeiten]

Mich würden noch ein paar Hinweise zum Thema "Aufnahme an Hochschulen" interessieren.


In jedem Bundesland wird der Abschluss "Meister" anderst aufgenommen, deswegen sollte für jedes Bundesland dagestellt werden, ob man dort ein Studium beginnen darf oder nicht. ZB. Im Saarland könnte ich als Meister auf der UNI sowie FH studieren und alles Studieren was mir Angeboten wird, aber in anderen Bundesländer sieht es ganz anders aus ! Sehr schwer sich mit Meistertitel irgendwo zubewerben.Ich bitte um Anpassung.Dachdeckermeister1989 22:15, 12. Jan. 2012 (CET) -- (nicht signierter Beitrag von 91.64.220.121 (Diskussion) 22:36, 20. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Gesamtstruktur des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat für mich insgesamt eher den Charakter einer erweiterten Begriffsklärung. Wie wäre es, die einzelnen hier doch sehr weit auseinandergehenden Bedeutungen in Meister (Begriffsklärung), etwa als Rubrik "Berufsbezeichnung/Titel" aufzuführen und jeweils einzelne Artikel anzulegen? Der Handwerksmeister hat m.E. doch recht wenig mit dem im Sport zu tun. --SCPS 17:40, 29. Mär 2006 (CEST)


Das ist weder ein Artikel noch eine BKL sondern unkontrollierter Wildwuchs. --ahz 19:32, 4. Apr 2006 (CEST)


Fehlende Titel[Quelltext bearbeiten]

Wie ist der Titel der "Meister für Versammlungstechnik" einzuordnen? (besser unter Google zu finden Wahrscheinlich unter den Synonymen: "Bühnenmeister" und "Hallenmeister").

Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Es wäre auch ganz Schön zu im Artikel zu lesen wie es in Ländern Außerhalb des Deutschsprachige Raums ist. Also ob es dort auch den Meister oder jemanden mit ähnlicher Funktion gibt.


Es gibt nicht viele Länder die ein gutes Bildungssystem haben wie Deutschland … ich weiß es nicht aber ich denke das es in Österreich und Schweiz den selben Meister gibt.

Was ich aber ganz genau weiß ist wie es in Frankreich gehandhabt wird …. Ist vergleichbar mit der Walz von den Zimmermänner, die Franzosen müssen eine Zeit lang aus ihrer Heimart raus und über all in Frankreich arbeiten .. ich glaube ca. 3 Jahren danach dürfen sie zurück und müssen an einer Anerkannten Schule ein Meisterstück bauen … ich habe welche gesehen, Hut ab vor diesen Leuten... kein Vergleich zu dem Meisterstück in Deutschland.... Dachdeckermeister1989 22:24, 12. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Unprofessioneller Stil[Quelltext bearbeiten]

Gesperrt oder nicht, das "Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalo wie wärs mit nem Bild odr so????" sollte entfernt werden

Danke für den Hinweis! Das liegt steht nicht im Artikel, sondern im Baustein Vorlage:Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke. Werde ich korrigieren. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 21:41, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Danke.

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Dieser Beitrag überschneidet sich zu großen Teilen mit dem Artikel Meister. Ich vermisse einen Absatz zur Geschichte! --Bdbd 23:22, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Redundanz ist wohl aufgehoben, das hier ist ja nun der Artikel Meister. Aber ein Abschnitt zur Geschichte fehlt definitiv! -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 21:43, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Fachbetrieb vs. Meisterbetrieb[Quelltext bearbeiten]

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Fachbetrieb und einem Meisterbetrieb? Bernburgerin 09:55, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Entsperrung?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist schon ewig gesperrt. Der Interwiki-Link zu schwedisch "Befälhavare" sollte entfernt werden (scheint was mit Seefahrt zu tun zu haben; "Befehlshaber"). Links zu no:Mesterbrev und da:Mesterbrev sollten hinzugefügt werden.

Rote Links[Quelltext bearbeiten]

Bitte Vorlage Diskussion:Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke beachten. --Siehe-auch-Löscher 12:46, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

zur Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

...hätte ich gerne noch weitere Informationen. Also was man alles machen muss, um letztendlich Meister zu werden. Davor kommt doch eine Gesellenprüfung, oder? Und danach muss man mindestens 10 Jahr im Beruf tätig sein, bevor man die Meisterprüfung machen kann. Aber so genau weiß ich das leider nicht. --204.191.139.192 22:33, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Kein Titel[Quelltext bearbeiten]

Der Meister wird wie auch akademische Grade zwar ungangssprachlich als "Titel" bezeichnet, nach deutschem Recht sind es aber kein Titel. Das sollte geändert oder mindestens im Artikel klar gestellt werden.--WerWil 19:05, 4. Aug. 2010 (CEST) Lt. fast allen anderen Definitionen in Wikipedia ist es genau andersrum: Meister ist ein Titel, da er von der (berufs-)ständischen Körperschaft verliehen wird. Der Doktor ist kein Titel, da nicht von der ständischen Körperschaft verliehen, sondern von der Uni/Hochschule udn ist somit ein akademischer Grad. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtakademische_Titel oder http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrentitel (nicht signierter Beitrag von 94.217.96.53 (Diskussion) 17:11, 13. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

kleines Theater- es gibt eine Meisterschulenmafia, die 10.000 für ein wertloses Diplom kassiert. Die Prüfungsvorbereitung ist zumindest im Holzhandwerk mit einem Dreisatz erledigt (ich weiß genau von was ich schreibe, habe einem Drechslermeister etwas Sinus und Cosinus erklärt, war schon zuviel, in der Prüfung reichte der Pythagoras, weil der Prüfer versoffenerweise nichts mehr davon wußte. Meisterprüfung? 3x Geschenkt! (nicht signierter Beitrag von 91.34.214.70 (Diskussion) 05:26, 3. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

EU Gleichstellung[Quelltext bearbeiten]

Abgesehen davon, dass dieser Artikel generell sehr spärlich mit Quellen belegt ist, mal folgender Gedankengang:

"Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief der Stufe drei (Fachhochschulabschluss) zugeordnet wird."

Der frühere FH-Diplom-Abschluss ist dem Bachelor of Honours gleichgestellt, welcher wiederum höher gestellt ist, als ein gewöhnlicher Bachelor einer Universität. Somit ergibt sich der Schluss, dass der Meisterbrief europaweit höher gewertet ist als der erste, grundständige Universitätsabschluss. Nichts gegen die beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten, aber dass man die deutsche akademische Ausbildung so entwertet, halte ich für etwas suboptimal; v.a. deshalb, weil innerdeutsch der Meister gerade mal als Hochschulzugangsberechtigung zählt.

Sei's, wie's sei, hier hab ich zumindest eine Quelle für den obigen, zitierten Teil: http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Bildung/4214.html (nicht signierter Beitrag von 93.211.84.142 (Diskussion) 11:48, 13. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

me.[Quelltext bearbeiten]

So wie ich das sehe, ist me. keine allgemeingültige Abkürzung sondern eine von der HWK Wiesbaden unter dem Markenschutz angemeldete Abkürzung, die Meister verwenden können. Da ich auf der Seite der obigen HWK nichts dazu finde wer diese Abkürzung verwenden darf, bei anderen HWK ist er offenbar nicht üblich, muss der Artikel dahingehend auch abgeändert werden.--HolgerB 14:58, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Unvollständiger beziehungsweise unlogischer Satzteil. Außerdem Rechtschreibfehler.[Quelltext bearbeiten]

Sei dem 1. Juli 2009 können zusätzlich 25 % des Darlehens auf Antrag in einen Zuschuss umgewandelt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. ???? Darlehens auf Antrag erlassen. ???? (nicht signierter Beitrag von 91.37.80.139 (Diskussion) 11:46, 3. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Unterweisungsprobe = Unterweisung[Quelltext bearbeiten]

hallo,

erstmal danke für den guten Artikel.

Ich fand nur den Verweis bei Unterweisungsprobe auf den Artikel Unterweisung irreführend, das scheint doch etwas anderes zu sein.

Hierauf wird verwiesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterweisung von hier aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Meister#Durchf.C3.BChrung_der_Pr.C3.BCfung

LG! (nicht signierter Beitrag von 62.91.26.166 (Diskussion) 14:51, 4. Jul 2013 (CEST))