Diskussion:Memminger Prozess

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Altsprachenfreund in Abschnitt „Strafsache wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs“
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lesenswert-Kandidatur (erfolglos)[Quelltext bearbeiten]

Vom September 1988 bis zum Mai 1989 fand vor dem Memminger Landgericht ein Prozess gegen den Arzt Dr. Horst Theissen wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs statt. Das Verfahren fiel in die Zeit einer aufgeheizten politischen und gesellschaftlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung. Darüber hinaus gestaltete sich der Prozess durch die Verfahrensführung und die Art der Zeugenvernehmung so, dass vielfach Zweifel an der Neutralität der Landgerichtskammer geäußert wurden. Der Prozess hat die politische Meinungsbildung in Deutschland zum Thema Abtreibung stark beeinflusst und war wohl auch ein Grund für die gefundene Neuregelung des §218 nach der Wiedervereinigung. (nicht signierter Beitrag von 213.61.165.185 (Diskussion) )

  • contra ohne zu lesen: Da Lemma finde ich störend, ich kann mir nciht vorstellen, dass der Prozess als Memminger Prozess in die Literatur eingegangen ist. Zweiter wesentlicher contra-Grund: Der Artikel hat keine Einleitung und beginnt mit einer Überschrift bzw. dem Inhaltsverzeichnis. -- Achim Raschka 21:28, 24. Jul 2006 (CEST)
    das lemma ist ok, ist wirklich unter diesem begriff bekannt. einleitung gibts inzwischen auch.(weiter hab ich aber auch nicht gelesen.)--poupou l'quourouce Review? 22:57, 24. Jul 2006 (CEST)
    In der NJW (1992, 763 und 2000, 3557) wurden die Gerichtsentscheidungen mit „Fall Theissen“ überschrieben. – Es gibt übrigens auch eine Verfilmung des Falls, auf die man im Artikel hinweisen sollte. -- kh80 •?!• 01:05, 25. Jul 2006 (CEST)
  • ohne Votum - heißt es "Theissen" oder "Theißen" (der Text bietet beide Schreibweisen)? Ist es bei Berichten über Prozesse eigentlich üblich, sämtliche Richter usw. mit Vor-, Nachnamen und Titel zu nennen? Auch wenn es ums Privatleben geht (die abtreibende Freundin...)? Gewiss hat das Gericht Frauen, die sich in Notlagen befanden/ gehandelt hatten, ins Licht der Öffentlichkeit gezwungen, manche werden wohl sagen "an den Pranger gestellt". Retourkutschen sind aber auch nicht so chic, zumal das hier länger im Netz stehen wird als ein Spiegel-Beitrag. Das Skandalon so eines Prozesses wird imho auch ohne überflüssige Details kenntlich SK 00:32, 25. Jul 2006 (CEST)
  • Neutral Es wäre hilfreich, wenn jemand klar machen würde, worin sich der Artikel positiv von tausenden Anderen Beiträgen unterscheidet und eine Auszeichnung verdient.--Machahn 00:59, 25. Jul 2006 (CEST)
  • Kontra, es fehlt komplett die aktuelle Berichterstattung und Aufnahme in der aktuellen Fachpresse (njw, BILD oä.) als Referenz. Wenn man schon auf einen Bericht eines Presseorgans so ausführlich eingeht, sollte doch zumindest dieser in den Referenzen ausführlich behandelt werden. Die Nennung der Namen aller Beteiligter ist eher unnötig, die Nennung des Dr. vor jedem Namen macht den Lesefluss zäh. Wie war das Verhältnis Steuerhinterziehung 218 beim Strafmaß?--sуrcro.ПЕДИЯ+/- 09:33, 25. Jul 2006 (CEST)
  • contra - Der ungerechtfertigte Tempuswechsel stört doch sehr. --Asthma 09:45, 29. Jul 2006 (CEST)

Die Vorgeschichte: Theissen als erster und einziger Frauenarzt in Memmingen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in der Vorgeschichte die Behauptung gelöscht, dass Theissen "der erste und jahrelang einzige niedergelassene Frauenarzt in Memmingen war".

1. Theissen war nicht der erste niedergelassene Frauenarzt in Memmingen. Bereits seit mindestens April 1949 gab es in Memmingen zwei niedergelassene Frauenärztinnen in Memmingen: Frau Dr. G., welche in der H. Straße praktizierte und Frau Dr. H., welche in der K. Straße praktizierte. Dr. G praktizierte bis mindestens 1955 und Frau H bis mindestens 1970, längstens aber bis 1975.

2. Theissen war auch nicht jahrelang der einzige niedergelassene Frauenarzt in Memmingen, da spätestens im August 1975 Dr. N in der W. Straße praktizierte.

Quellen: Adressbücher: April 1949, August 1955, Mai 1965, Juni 1970 und Juli 1977, jeweils Abschnitt "Fachärzte für Frauenheilkunde" Telefonbuch August 1975

Die o.g. Daten stammen aus öffentlichen Adressbüchern bzw. Telefonbüchern. Ich war mir nicht sicher, ob ich die Persönlichkeitsrechte der Ärzte verletze, wenn ich die Personalien hier poste. Wenn dies nach den Wikipedia-Richtlinien zulässig sein sollte, kann ich es aber ergänzen. --Gheröl (Diskussion) 18:40, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

„Strafsache wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs“[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht habe ich es nur überlesen, aber das scheint mir recht ungenau. Ist nicht bekannt, welches Fehlverhalten Theissen (und den abtreibenden Frauen) konkret vorgeworfen wurde? Beispielsweise Missachtung der Beratungspflicht (meine ich einmal gehört zu haben)? Altſprachenfreund, 15:33, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten