Diskussion:Mephisto-Entscheidung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 46.115.54.104 in Abschnitt Hintergründe der erfolgten Roman-Veröffentlichung?
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Das ist ein Beschluss, kein Urteil![Quelltext bearbeiten]

Hintergründe der erfolgten Roman-Veröffentlichung?[Quelltext bearbeiten]

Frage: Sind die heute erhältlichen "Mephisto"-Ausgaben im Vergleich zur Originalausgabe in irgendeiner Weise zensiert oder entschärft? Weiß das jemand?

nicht zensiert und nicht entschärft. --Nocturne 09:46, 8 November 2005 (CET)

Wieso erschien dieser Roman erst 1981, 20 Jahre nach Gründgens Tod? -- stephan

Ich denke, Fragen wirft vor allem dieser Passus auf: "Der Roman Mephisto – Roman einer Karriere ist heute frei verkäuflich, wenngleich das Urteil, das seine Veröffentlichung verbietet, bis heute Bestand hat." Dieser Widerspruch sollte in der Tat aufgelöst werden. Warum darf der Roman mittlerweile veröffentlicht werden, wenn doch die gerichtlichen Verbote durch das BVerfG bestätigt wurden? Und warum ausgerechnet seit dem Jahr 1981? 77.0.106.255 21:03, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Verfassungsmässigkeit des Urteils des hanseatischen Oberlandesgerichts geklärt und nicht neu verhandelt. Wäre das Urteil heute nicht mehr gültig, hätten wir wohl ein Problem mit der Verfassung. Eine andere Frage ist, ob das Urteil des Oberlandesgerichts 1981 keinen Bestand mehr hatte oder niemand mehr vor Gericht ziehen wollte.
ich bin kein Jurist, meine aber zu wissen, dass der Persönlichkeitsschutz bereits 30 Jahre nach dem Tod der Person erlischt (Postmortales Persönlichkeitsrecht). Demnach wäre eine Veröffentlichung nach 1993 legal, aber schon 1981? Sehr merkwürdig! --Atreiju 15:22, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Die Veröffentlichung war schon vor dem plötzlichen Tod Gründgens 1963 angekündigt worden, erschienen ist der Roman dann bereits 1965, verboten wurde er 1966. Grund für seine Klage war Gorskis Ansicht: "Jeder auch nur oberflächlich mit dem deutschen Theaterleben der zwanziger und dreißiger Jahre vertraute Leser müsse Höfgen mit dem Schauspieler Gründgens in Verbindung bringen. " Die Gerichte folgten dieser Auffassung und vertraten die Ansicht, die Herabwürdigung Gründgens hänge insbesondere von der Erinnerung der Zeitgenossen an seine Person ab. In den 1960er Jahren war diese natürlich weit präsenter als nach 1981; heutzutage muss man schon Sekundärliteratur bemühen, um das Werk als Schlüsselroman zu begreifen.
So wie ich es verstanden habe, gab es nie ein allgemeines Verbreitungsverbot, das Verbot bezog sich nur auf den Nymphenburger Verlag. Ein anderer Verlag hätte das Buch jederzeit veröffentlichen können, und dann hätte der Betroffene wohl von Neuem klagen müssen. 1981 hat sich vermutlich ein Verlag gedacht, dass sich fast zwanzig Jahre nach Gründgens Tod niemand mehr die Mühe machen würde, das Ganze noch einmal vor Gericht auszufechten, und die Veröffentlichung gewagt. --Papilio 12:54, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Kleine Anmerkung: Der Roman wurde erstmals 1936 im Querido-Verlag, Amsterdam veröffentlicht und nach dem Krieg 1956 im Aufbau-Verlag, Ostberlin. Der Artikel schweigt sich leider darüber aus und behandelt nur die Veröffentlichung in der Bundesrepublik ab den 1960er Jahren. (nicht signierter Beitrag von 46.115.64.114 (Diskussion) 00:33, 21. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Kleine Anmerkung zur kleinen Anmerkung: Der Artikel behandelt ein Urteil, das in der BRD erlassen wurde. Da die Entscheidung keine Gültigkeit für die DDR besass, findet jene auch keine Erwähnung. (nicht signierter Beitrag von 46.115.54.104 (Diskussion) 09:49, 7. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Bild des Bundesadlers[Quelltext bearbeiten]

Welche spezielle Relevanz hat der Bundesadler, der auf den Entscheidungen des BVerfG abgebildet ist, für diesen Artikel? Das Bild scheint völlig bezugsfrei eingefügt. --Armag3ddon (Diskussion) 20:53, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Da hast du wohl Recht! Habe es entfernt. --Progger (Diskussion) 12:51, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten