Diskussion:Methylhexanamin

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Kereul in Abschnitt Einleitung
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usa legal?[Quelltext bearbeiten]

inzwischen ist es auch in den usa verboten link : google :) (nicht signierter Beitrag von 89.12.157.173 (Diskussion) 23:46, 4. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt, seit April 2013 ist es auch dort in Lebensmitteln verboten. Gruß --Cvf-psDisk+/− 10:23, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Fall Sachenbacher[Quelltext bearbeiten]

Eben verlautete, dass die deutsche Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle exakt auf diesen Stoff getestet worden sein soll. -wiki-reelvant? 87.184.227.241 17:41, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Nicht in diesem Artikel. Das würde hier nur zu einer Auflistung von Doping-Sündern führen. Man könnte das im Artikel Evi Sachenbacher-Stehle schreiben. Davon würde ich persönlich abraten. Da das noch nicht eindeutig geklärt ist, könnte das als üble Nachrede ausgelegt werden. Erst einmal muss geprüft werden, wie der Stoff in ihren Körper kam und ob sie das bewusst eingenommen hat. --Caedmon12 (Diskussion) 18:18, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung ist falsch bzgl. Nahrungsergänzungsmittel und sie verschweigt das Gesundheitsrisiko und die Strafbarkeit und sollte deshalb geändert werden. Methylhexanamin darf eben nicht als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, da es nicht auf der Positivliste der erlaubten Zutaten in Richtlinie 2002/46/EG steht. Das Hervorheben der leistungssteigernden Wirkung ist grob irreführend wenn nicht im gleichen Zug die Nachteile genannt werden: es ist illegal und kann tödlich enden.--Kereul (Diskussion) 20:24, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Da der Stoff für exakt diesen Zwek bekannt ist und genutzt wurde belassen wir diesen wichtigen Punkt bitte dort, wo er ist: In der Einleitung. "Pfui" ist kein Argument in der Wikipedia. --Unscheinbar (Diskussion) 20:29, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
In Ergänzung des Obigen: Dass das Mittel seit 1983 nicht mehr genutzt wird ist in der Einleitung ebenso erwähnt, dass es als Nahrungsergänzungsmittel genutzt werden darf steht ebenfalls nicht in der Einleitung (sehr wohl aber, dass es so genutzt wurde), die Nachteile von Dopingmitteln sind allgemein bekannt und nicht spezifisch für Methylhexanamin, und Strafbarkeit liegt bei keinem selbst eingenomenen Dopingmittel vor, da es ein "Recht auf Selbstschädigung" gibt. Allerdings darf man es nicht mit Anderen teilen; auch dies ist im Artikel sehr deutlich gesagt. Die Details zum Missbrauch des Mittels für Doping werden im zweiten im zweiten Teil des Artikels ausführlich geschildert. Deine Einwände sind schlicht substanzlos. --Unscheinbar (Diskussion) 21:06, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
OK, hier also die Änderungsvorschläge im Einzelnen mit Begründung:
1. <<Methylhexanamin ist ein Gemisch ... das als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird ...>>
Vorschlag: löschen
Begründung: Methylhexanamin kann kein Bestandteil von legal in den Verkehr gebrachten Nahrungsergnzungsmitteln sein, siehe https://www.verbraucherzentrale.de/dmaa-ein-unerlaubter-stoff-in-sportlerprodukten : <<Wegen der starken Nebenwirkungen wurde DMAA als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten>>
2. <<Methylhexanamin ist ein Gemisch ... das ... verwendet wird, um die Leistung im Kraftsport für eine bestimmte Zeit zu steigern.>>
Vorschlag: löschen
Begründung: Belege fehlen--Kereul (Diskussion) 18:58, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Zu 1. Nein. Niemand behauptet, dass es legal sei. Dass es aber noch immer geschieht wird zum Beispiel auf der Seite des Institutes für Biochemie der DSHS in Köln mit Stand vom 2. Juni 2016, mithin aktuell, aufgeführt: [1] Zu 2.: Nein, die Belege finden sich im weiteren Verlauf des Textes. --Unscheinbar (Diskussion) 22:36, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Zu 1. Einverstanden. Da unsere Einleitung bisher noch nichts zur Rechtslage aussagt, schlage ich vor, dass wir das wie in der von Dir genannten Quelle klarstellen: <<Methylhexanamin ist ein Stimulanz, das in den letzten Jahren als Substanz vielen Nahrungsergänzungsmitteln illegal zugesetzt wird>>.
Zu 2: Hier haben wir 2 unbelegte Aussagen. Sinngemäß:
2a. Methylhexanamin wird im Kraftsport verwendet.
2b. Methylhexanamin steigert die Leistung im Sport für eine bestimmte Zeit.
Welche Belege aus dem weiteren Verlauf des Textes meinst Du genau? Ich kann sie nicht finden.--Kereul (Diskussion) 18:23, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten