Diskussion:Mißbrauch der Amtsgewalt

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Machtjan X in Abschnitt Missbrauch vs Mißbrauch
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Missbrauch vs Mißbrauch[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich sehe, ist "Mißbrauch" nach wie vor der amtliche und gemäß WP:NK maßgebliche Titel des Vorschrift. Ich bitte darum, die Verschieung rückgängig zu machen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:25, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Rechtsquelle schreibt in § 302 StGB (Österreich) tatsächlich "Mißbrauch der Amtsgewalt". Dort findest Du aber nach dem Text der Gesetzesstelle unter der Zwischen-Überschrift Schlagworte: Amtsmissbrauch[1], Wissentlichkeit, Ausland, Großschaden, Schädigungsvorsatz, Vorheriges SuchergebnisMissbrauch und die Anmerkung: Zuletzt aktualisiert am: 25.07.2012. Die Redaktion der Rechtsdatenbank hat also den Gesetzestext nicht geändert, damit er die diplomatisch genaue Wiedergabe des vom Nationalrat beschlossenen schriftlichen Fassung wiedergibt: diese stammt von 2004 und war mit 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Anmerkung der Schlagworte hat die Redaktion hingegen die - gleichfalls rechtskräftige - Rechtschreibreform von 2004 berücksichtigt, die erst seit 1.8.2005 verbindlich wurde und die traditionelle adelungsche s-Schreibung durch die heysesche s-Schreibung ersetzt.[2]
Nach WP:NK ist die Bezeichnung im amtlichen Verkündigungsblatt maßgeblich; jaja. Die Befolgung dieser Regel führte dazu, dass die saloppe Bezeichnung Amtsmissbrauch zu einer Begriffsklärung geführt hatte, in der nur der Amtsmissbrauch (Deutschland) und (Schweiz) vorkamen, dazu ein ominöser Mißbrauch der Amtsgewalt ohne weitere Beifügung. Die unterschiedliche Schreibweise in den nationalen Bundesgesetzblättern hatte mangels typographisch einheitlicher Terminologie zur Unauffindbarkeit der zugehörigen Erklärung in WP geführt, obwohl die Erklärung an sich vorhanden ist: nur halt in Befolgung des typographischen Verwirrspiels gemäß WP:NK. - Diesem habe ich ein Ende gesetzt, indem ich alle Stellen mit ß gemäß amtlicher Rechtschreibung und nach dem Vorbild der Redaktion der Rechtsdatenbank in ss abgeändert habe.
Aber mach´ ruhig alles wieder rückgängig. Vielleicht kannst Du das Verwirrspiel auf andere Weise abstellen, z.B. durch Weiterleitungen oder... Lass´ halt Deiner Kreativität freien Lauf. Gut wär´s halt, wenn WP ihren auskunftshungrig Suchenden auch von einem rechtschreibtechnisch korrekten Amtsmissbrauch im Salzburger Spekulationsskandal zum richtigen Lemma verlinken wollte, statt - wie vor meiner offenbar missglückten Intervention - durch ein hold gerötetes Wort zu lügen, dass dieses Lemma in WP noch nicht existiere.
Wollt Ihr tatsächlich verlangen, dass wir in allen Österreich betreffenden Artikeln die Neue deutsche Rechtschreibung ignorieren, wo geläufige Rechtsbegriffe verwendet werden, die in gültigen Gesetzestexten stehen, die zuletzt vor 2004 oder 2006 novelliert wurden? Schö Grü, --Machtjan X 19:43, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Recht ist strukturell konservativ, deshalb gibt es relativ häufig auch altertümliche Schreibweisen. Die Regel "amtlicher Titel" gilt imho natürlich trotzdem. Der Artikel kann über die Weiterleitung ja immer noch gefunden werden. Dass in unterscheidlichen Staaten die gleiche Bezeichnung für Unterschiedliches und eine unterschiedliche Bezeichnung für Ähnliches in Gebrauch ist, ist völlig normal, als Problem nicht vollständig lösbar (vgl. nur Obligationenrecht, Schuldrecht, Vertragsrecht etc.]] und Gegenstandstand zahlreicher Diskussionen, aus denen die Portal:Recht/FAQ hervorgegangen sind. Wenn es Dich nicht übermäßig stört, würde ich zurückverschieben und die Weiterleitung belassen. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:27, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Soll sein. Schau halt, dass keine roten Links übrig bleiben. Schö Grü, --Machtjan X 09:04, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Hervorhebung M´jan
  2. [1]