Diskussion:Michael Becker (Rechtsanwalt)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sebastian Wallroth in Abschnitt Lemma
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Lizenz[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel in Die Zeit geht nicht hervor, dass er eine Lizenz besitzt. Er darf das als Rechtsanwalt auch ohne machen, siehe auch Artikel über Spielervermittler. Ich lösch das schon mal. Grüße Schuster --131.173.68.103 15:41, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Aus meiner Sicht sollte auch die Verschiebung wieder rückgängig gemacht werden. Das Lemma lautete ursprünglich Michael Becker (Jurist). -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 10:53, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten
+1 --Färber (Diskussion) 14:49, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Nein Es gibt keine Regel für Jurist oder Rechtsanwalt im Namen. Nichts wird besser durch eine Umbenennung. --Sebastian Wallroth (Diskussion) 08:56, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich hab nochmal nachgesehen: Es gibt 893 mal (Jurist) im Artikelnamen [1] und 51 mal (Rechtsanwalt) [2]. Zu fragen wäre aber eher, ob ein Rechtsanwalt Richter werden kann und ob dann der Artikelname geändert werden soll. Eigentlich geht es aber nur um die Unterscheidung von anderen Personen gleichen Namens und nicht um eine Einsortierung. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man bei (Rechtsanwalt) bleiben kann. --Sebastian Wallroth (Diskussion) 11:44, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Fachhochschule am Nürburgring[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Seit 2014 ist er Lehrbeauftragter für Sportrecht und Sportmanagement an der Fachhochschule am Nürburgring." Ich habe bisher keine Informationen zu einer Fachhochschule diesen Namens gefunden. --Sebastian Wallroth (Diskussion) 08:57, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Möglw. ist der MBA-Fernstudiengang Sportmanagement gemeint. Da gibt es einzelne Präsenztage am Nürburgring. Da wird Hr.Becker als Dozent geführt. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 09:04, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten