Diskussion:Mietgarantie

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Immofried in Abschnitt Belege
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Der Einleitungssatz ist sprachlich-logisch nicht sauber. Die Passagen über Durchgriffshaftung, Klauseln und Gesellschaftsvertrag sind kaum verständlich. Der Link führt nur auf die Suchseite für BGH-Entscheidungen; er nützt nur Leuten, die damit umgehen können und die wiederum brauchen den Link nicht.--Immofried 16:36, 17. Jan. 2012 (CET) erledigt --Immofried 12:13, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

gibts die? --Ifindit 06:38, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Typischerweise haben die Anbieter solcher Garantien kein besonderes Interesse an Publizität. Bekannt wird gewöhnlich nur, dass die Garantien im Zuge eines Verkaufsangebots angeboten werden, der Wortlaut der Verträge wird zunächst unter der Decke gehalten. Bisweilen kommt in Problemfällen über die Presse oder gerichtliche Urteile etwas hoch. Es kann aber sein, dass es verlässliche Quellen gibt, die ich nicht kenne. --Immofried 13:29, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten