Diskussion:Mietsicherheit

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2.246.74.233 in Abschnitt was ist eine Barkaution?
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Zeitpunkt der Rueckzahlung[Quelltext bearbeiten]

Sollte man im Abschnitt Zeitpunkt der Rueckzahlung nicht eine genaue Zeitspanne angeben? Oder steht die nicht im Gesetz? (nicht signierter Beitrag von Wahlberliner (Diskussion | Beiträge) ) 13:25, 13. Mai 2008

Steht ja schon da: Der Vermieter muß innerhalb einer angemessenen Frist prüfen, ob und in welcher Höhe er die Sicherheit in Anspruch nehmen will. Ángemessen ist da auch 3-6 Monate. Kann auch länger oder kürzer sein. Einen genauen Zeitraum (in Wochen oder Monaten) kann man nicht angeben.-- @xqt 14:09, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das Amtsgericht Hamburg setzt eine Frist von 3 Monaten an (45 C 74/02, Urteil vom 16.12.2002). – Simplicius 2004-2008 00:30, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verzinsung[Quelltext bearbeiten]

Zur Verzinsung der Mietsicherheit finde ich im Artikel leider nichts. Was soll z.B. der "für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz" sein ? Der wird schon seit etwa 12 Jahren nicht mehr festgelegt. Ich weiß: wikipedia ist kein juristisches Portal, aber solch ein gesetzlicher Murks dürfte nicht einfach unter den Tisch fallen :) --Hvs50 15:15, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Der "übliche Zinssatz" ist grob der Durchschnitt der Zinssätze, den die großen Banken zu diesem Zeitpunkt für ein bestimmtes Produkt anbieten. Ich kann Dir aus meiner früheren Zeit als Banker berichten, dass wir ein Programm hatten, dass den Durchschnittszinssatz für Sparbücher der größten deutschen Banken jeweils wochengenau als Tabelle verwendet hat, um einem Vermieter ausrechnen zu können, wieviel Zinsen er auf eine Kaution für einen bestimmten Zeitraum zahlen müsste, um den üblichen Zins zu bekommen. Der Hintergrund ist, dass einige Vermieter das Geld in höherverzinslichen (zum Teil für diesen Zweck auch nicht zugelassenen) Anlagen angelegt haben und bei Rückzahlung anstelle der tatsächlichen Rendite verbotenerweise nur den berechneten Betrag an Zinsen ausgezahlt haben.-- FoxtrottBravo 17:34, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bankaval (ergänzt)[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, das Bankaval sollte als Form der Mietkaution hier Erwähnung finden, deshalb war ich mal so frei, einen entsprechenden Satz zu ergänzen. Allerdings gibt es noch einen anderen Punkt. In den Löschkandidaten gibt es einen Artikel über eine Kautionspolice, die ähnlich wie ein Mietaval eine Bürgschaft durch eine Versicherung darstellt. Ich habe bei der entsprechenden Löschdiskussion darauf hingewiesen, dass man falls der Artikel unbedingt entfernt werden soll diese Police auch in diesem Artikel hier erwähnen könnte und dann einen Redirect setzt. Ist das zu abschweifend vom Kernthema oder wie sehr ihr das?-- FoxtrottBravo 17:34, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Verzinsung (2), Steuerpflichtigkeit u.a.[Quelltext bearbeiten]

Zur Verzinsung sollte auch noch erwähnt werden, daß AFAIK die Zinsen weiterhin vom Mieter zu versteuern sind.--Oneiros 11:24, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Zur Verzinsung evtl. interessant: http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Dort auch Tabelle 2002-2009, sowie Erläuterungen zur Geschichte des "Spareckzins" und der "Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung" --Emkaer 01:11, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Vermieter kann nicht wegen Nichtzahlung der Kaution fristlos kündigen, Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Habe in dieser Version ein Wort eingefügt, da der Text sonst in der Form kreativ mißverstanden werden könnte, daß man durch Nichtzahlung der Kaution die Möglichkeit des Vermieters hemmen könnte, (aus anderem Grund) fristlos zu kündigen. Ich nehme mal an, gemeint war: Unterbleibt die Zahlung der Mietsicherheit, so kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht deshalb fristlos kündigen.

Könnte bitte einer von den Spezialisten mal drüberschauen, ob das so stimmt, oder ob da etwas auszusetzen ist? Danke! 217.229.34.66 02:25, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

wie ist das mit der kirchensteuer ???

wenn das konto nicht auf meinen namen ist ( und das ist eigentlich immer so )kann ich kein freistellungsaftrag oder einbehalt der kirchensteuer stellen wie ist das geregelt ???

ich finde das mit der kirchensteuer gehört zu den artikel auch noch dazu (nicht signierter Beitrag von 88.217.28.54 (Diskussion) 20:43, 22. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich über erhaltene Zinsen und abgeführte Zinsabschlag- und Kirchensteuer abzurechnen, da dies - und dies ist richtig angemerkt - der "eigentliche Inhaber der Kaution", sprich der Mieter, nicht tun kann. In der Praxis geschieht dieses häufig nicht und selbst wenn es geschieht, wird sehr häufig auf die weiteren Schritte (Angabe in der eigenen Steuererklärung) verzichtet. Dennoch ist diese Abrechnung der einzige Weg, diese einbehaltene Steuer auf der eigenen Steuererklärung "unterzubringen", d.h. sich vom Finanzamt erstatten zu lassen. Wieviel also der Fiskus jährlich einfach durch ein "Unterlassen" einnimmt (oder darauf vertraut, es einnehmen zu können, da die Beträge im Einzelfall nur im sehr niedrigen Bereich bzw. überhaupt geringfügig sind oder der Mieter keine Steuererklärung abgeben muss - aber die Masse macht's hier), das wäre schon spannend: Einige Tausend Euro pro Finanzamt könnten es schon sein: Nur für den Artikel ist das WP:TF, es sei denn, es gibt da inzwischen einen Beleg. Grüße,--MitigationMeasure (Diskussion) 19:46, 2. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

was ist eine Barkaution?[Quelltext bearbeiten]

Im Text ist von Barkaution die Rede. In BGB 551 steht aber "Geldsumme". Unter Barkaution würde ich Bargeld verstehen, also sichtbare Scheine und Münzen. --2.246.74.233 20:38, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten