Diskussion:Milch-Güteverordnung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.230.69.197
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Da ich weder Deutscher bin, je in Deutschland gearbeitet oder gewohnt habe, bin ich mit dem Deutschen Recht nicht Vertraut. Aber nach dem EU Recht und nach eurer Milchgüteverordnung ist meiner Ansicht nach bezüglich des Gefrierpunktes in Rohmilch kein Grenzwert mehr definiert. Es ist lediglich die einmal monatliche Untersuchung der Rohmilch auf den Gefrierpunkt vorgeschrieben. Wenn auf Grund der Untersuchungsergebnisse dann ein Verdacht besteht kann die Behörde beim Milcherzeuger direkt Samples nehmen.

Der Gefrierpunkt ist in der EU Richtlinie 92/46/EWG (welche ich meine noch gültig ist) lediglich für Milch welche zum direkten Verzehr auf den Markt gebracht wird (also entweder verarbeitete oder so ne Art Vorzugsmilch) vorgeschrieben.

Sehe ich das falsch?

ja das siehst du mein freund ;) (nicht signierter Beitrag von 79.230.69.197 (Diskussion) 09:24, 4. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

[1] [2]

(nicht signierter Beitrag von 195.176.240.34 (Diskussion | Beiträge) 16:49, 27. Mai. 2008 (CEST))