Diskussion:Militärgefängnis

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von CMOVS in Abschnitt Strafvollzug beim ÖBH 2023
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"auf deutschem Boden"[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es "Zur Zeit der Monarchie bis 1918, unter der NS-Herrschaft und in der DDR gab es Militärgefängnisse auch auf deutschem Boden." Befindet sich das abgebildete US-Gefängnis in der Mannheimer Kaserne nicht auf deutschem Boden?--194.25.90.67 14:51, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Strafvollzug beim ÖBH 2023[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht wäre es erwähnenswert, dass es in Österreich de facto kein Militärgefängnis gibt. Alles was über kleinere Vergehen hinaus geht (z.B. Täglicher Angriff auf einen vorgesetzten Offizier, Drogenhandel, und natürlich Kapitalverbrechen), werden zwar vor einem Richter mit Zusatzausbildung Militärrecht an einem zivilen Landesgericht verhandelt, die verhängte Strafe wird dann aber ebenfalls in einer zivilen Justizanstalt verbüßt.

Ich hüte mich jedoch davor den Hauptartikel zu bearbeiten, hab da schon zuviel Negatives mitbekommen und will mich da nicht einbringen, sind ja meine Nerven. ;)  --CMOVS (Diskussion) 03:20, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten