Diskussion:Militärischer Befehl

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 91.34.245.123 in Abschnitt Abgrenzung: befehlsbefugt / weisungsbefugt
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Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Warum die Abgrenzung zum politischen Begriff "Erlass"? Das Lemma ist "Militärischer Befehl". Außerdem sind die juristische Definition und die Definition am Artikelanfang identisch.(nicht signierter Beitrag von 84.160.240.197 (Diskussion) 17:06, 13. Okt. 2005 (CEST)) Beantworten

Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Unten wird das Befehlsschema beschrieben; wie wäre es mit einem Beispiel, damit man sich das besser vorstellen kann? --Christoph 13:08, 24. Nov 2005 (CET)

Ich halte den Historischen Teil, der sich zu etwa einem Drittel mit den Exzessen eines Wimpernschlags der Zeitgeschichte befaßt, für unangemessen! Wie haben z.B. die Griechen, Römer, Landsknechts-Heere usw. Befehl und Gehorsam gehandhabt?

Es fehlt mir außerdem der Verweis auf die Befehlstaktik und die Auftragstaktik und die Auswirkung auf den Befehl bzw. den Gehorsam!(nicht signierter Beitrag von 62.246.32.217 (Diskussion) 22:37, 29. Jan. 2006 (CET)) Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Einleitung verallgemeinert und verändert. Werde den gesamten Artikel langsam überarbeiten, da gerade im rechtlichen Bereich noch einiges schief hängt. Für Anregungen bin ich dankbar. Auch ich würde gerne den geschichtlichen Teil gerne kürzen. Strafexzesse im 2. Weltkrieg im Zusammenhang mit Fahnenflucht gehören nicht zum Artikel, sondern sollten unter dem Stichwort "Fahnenflucht" oder "Desertation" behandelt werden. Volker 07.05.2006

Handlungsspielräume[Quelltext bearbeiten]

[1] Ich nehme an, dass es sich in dem angegebenen Beispiel um einen sog. militärischen Befehl handelt. Oder ist das unrichtig, weil ein militärischer Befehl grundsätzlich und ausnahmslos keine Handlungsspielräume läßt?

Austerlitz 88.72.14.49 11:00, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das suchte ich nicht[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Gibt es nicht auch etwas in richtung "Feldbefehle"? Z. B. etwas wie "Arm hoch halten, hand zur faust machen: stopp!"(nicht signierter Beitrag von Don george (Diskussion | Beiträge) 23:15, 8. Mai 2007 (CEST)) Beantworten

Gemeint sind da wohl "Übermittlungszeichen für den Gefechtsdienst aller Truppen" (in ZDv 3/11). Dazu gehören Berührungs-, Geräusch- und Sichtzeichen, darunter auch Armzeichen. Nur Zeichen, die Vorgesetzte an Untergebene geben, sind Befehle, umgekehrt sind es Meldungen, unter Gleichgestellten Mitteilungen. Daher gehört das nicht direkt hierher, aber verlinkt. Und vor allem von irgendjemandem erstmal erstellt. --88.67.46.253 04:06, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Rubrik hinzufügen: "Befehlskette"[Quelltext bearbeiten]

ich wurde von einem anderen Artikel über "Befehlskette" zu diesem Artikel weitergeleitet. Alles schön und gut, der Begriff wird in diesem Artikel nicht erläutert (also die Hierarchie von höheren Offizieren über die verschiedenen Unteroffiziere zu den einfachen Dienstgraden). Vielleicht mag jemand, der das besser kann als ich mal einfügen. So ist der Redirect auf diese Seite jedenfalls eigentlich falsch!(nicht signierter Beitrag von 141.91.136.41 (Diskussion) 07:33, 4. Okt. 2007 (CEST)) Beantworten

Der Begriff der Befehlskette scheint ja auch so klar zu sein. Der Verweis oder Link entsteht dadurch, dass das ganze Wort gebläut wird, auch wenn nur von einem Wortteil der Link ausgeht. In diesem Fall also Befehl-skette. Solltest Du dennoch meinen, dass der Begriff gesondert erläutert werdn müsste, melde Dich noch mal. --Nikolaus Vocator 10:09, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Befehlskette ist eine wörtliche Übersetzung des englischen chain of command. Die wörtliche Übersetzung ist meistens die falscheste. Das Ding heißt bei uns Dienstweg, und nebenbei ist der auch im Englischen nicht aufs militärische beschränkt. Erledigt. --88.67.46.253 04:38, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

ungenauer, unverstaendlicher Ausdruck[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Befehlsverantwortung heisst es:"sofern dem Bund ein Schaden entsteht". Wer oder was ist hier der "Bund"? 134.91.141.39 10:50, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Die Bundesrepublik Deutschland, bzw. genaugenommen ihr Fiskus (und da wiederum in der Regel der Verteidigungshaushalt). --84.154.66.179 19:44, 21. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ist alles Befehl, was "Befehl" heißt?[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich bei so Dingen wie dem "Kompanie- oder Tagesbefehl" (z. B. § 17 WDO) oder dem Befehl des (z. B.) DivKdrs, der auf der Weihnachtsfeier verlesen wird und allen Angehörigen der Division frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht, tatsächlich um Befehle oder ist das historisierender o. ä. Sprachgebrauch? --84.154.98.132 12:08, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo.
Es kommt immer auf den Inhalt des "Befehls" an.
Wenn der Kdr "Frohe Weihnachten" wünscht ist das kein Befehl i.S.d. Wehrstrafgesetzes. Anhand der Definition kann man immer wunderbar prüfen, was ein echte befehl ist und was nicht:
  1. Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten Rotes X oder Kreuzchensymbol für nein
    (Seien sie Froh ist kein Verhalten),
  2. die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen Grünes Häkchensymbol für ja
  3. schriftlich, mündlich oder in anderer Weise Grünes Häkchensymbol für ja,
  4. allgemein oder für den Einzelfall Grünes Häkchensymbol für ja
  5. und mit dem Anspruch auf Gehorsam Rotes X oder Kreuzchensymbol für nein
    (Der Kdr wird niemandem einen Diszi geben, wenn dieser keine Frohen Weihnachten hat. Denn das wäre ja eine Eskalationsstufe die er zur durchsetzung seines Befehls ggf. ausüben müsste)
  6. erteiltGrünes Häkchensymbol für ja.
    Ja, auch das erteilen gehört zur Prüfung dazu und wird gerne vergessen. Einen Befehl zu schreiben und dann im dienstzimmer liegen lassen oder dem Empfänger nicht zugänglich zu machen ist unzulässig. Frei nach dem Motto: "Stand doch im Netz" im 30. verschachtelten Ordner ohne dass es jemand bekannt gemacht oder die regelmäßige kontrolle befohlen hat geht nicht.
So. Tritt bei dieser ersten Prüfung schon ein "Nein" an diesen Stellen auf, ist es kein echter Befehl. Der Begriff ist wohl eher historisch/Traditionell geprägt --pixelFire Käffchen?!? 12:41, 23. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Danke. :-) --91.34.199.21 17:50, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Liste von Befehlen[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse eine (halbwegs vollständige) Liste, in der so schöne Begriffe wie "Besan Schot An" und "Pfeifen und Lunten aus" vorkommen. (nicht signierter Beitrag von 92.224.156.152 (Diskussion) 01:54, 23. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Hallo. Diese "Kommandos" (so nennen sich standardisierte Befehle) gehören offensichtlich zur allgemeinen Schiffartskunde (sind also nicht ausschließlich militärisch belegt) und sollten bei "Kommandos in der Schifffahrt" untergebracht werden. --pixelFire Käffchen?!? 12:48, 23. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Abgrenzung: befehlsbefugt / weisungsbefugt[Quelltext bearbeiten]

Feldjäger sind angeblich nicht "befehlsbefugt" aber "weisungsbefugt" gegenüber Wachleuten. Ich versteh den Unterschied nicht, denn hier wird Befehl mit Anweisung gleichgesetzt! Kann jemand da eine Abgrenzung liefern?! Werden Weisungsmißachtung und Befehlsverweigerung unterschiedlich hart bestraft? (nicht signierter Beitrag von 80.140.166.162 (Diskussion) 09:42, 13. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Weisungsbefugnis wird einerseits im Staat außerhalb der Bundeswehr gebraucht (z.B. in den Behörden), andererseits, wenn die Befehlsbefugnis ausgeschlossen ist. Wachsoldaten stehen zum Beispiel nach der "Vergatterung" ausschließlich unter dem Befehl der Wachvorgesetzten. Kommt nun z.B. ein höherer Dienstgrad vorbei und bemerkt die schmutzigen Stiefel des Wachsoldaten, kann er ihm die Weisung geben, den Mangel abzustellen. Dieser braucht der Weisung nicht unmittelbar Folge leisten, da kein Befehl.

Wie ist es mit den Militärärzten? Ich könnte mir vorstellen, dass die auch nur Weisungen in Bezug auf Medikamenteneinnahme geben. Die Mitglieder der Zivilverwaltung können auch nur Weisungen erteilen (z.B. ein Zivilkoch als Chef den Kochsoldaten und den "Essern"). (nicht signierter Beitrag von 217.229.163.24 (Diskussion) 15:24, 18. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Der Militärarzt ist Soldat, Offizier und für den behandelten Soldaten Vorgesetzter nach § 3, lernt man so in der Ausbildung. Wenn er dir also ein Medikament verschreibt, ist das Einnehmen ein Befehl. Weisungsbefugt ist z. B. der Standortfeldwebel (grundsätzlich für die Wachorganisation verantwortlich) gegen den Offizier vom Wachdienst, während die Befehlsbefugnis hier exakt umgekehrt verläuft.--91.34.245.123 22:09, 9. Sep. 2013 (CEST)Beantworten