Diskussion:Militärrechtswesen im antiken Rom

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Kmhkmh in Abschnitt Literaturangaben
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Literaturangaben[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte das Entfernen der Literatur etwas genauer erläutert werden. Das bezieht jetzt nicht auf dich persönlich, aber ganz allgemein kommt es leider häufig vor das Artikel mit unpassender unspezifischer Literatur versehen werden bzw. nachträglich einfach etwas dargeklatscht wird. Daher reagieren greifen andere Fachautoren bei der QS-Arbeit schnell mal zur Löschung wenn sie Literaturangaben sehen deren Sinn und Bezug zum Artikel sich ihnen nicht direkt erschließt.

Was nun das mögliche Problem mit der Literatur betrifft, unter den Literaturangaben im Abschnitt Literatur (siehe auch WP:LIT) sollten eigentlich nur Bücher oder Artikel stehen die sich in größeren Umfang mit dem Militärrechtswesen im antiken Rom beschäftigen und deren Inhalt mehr enthält als nur den Stoff für 1-2 Einzelachweise. Bei einem so relativ allgemeinen Werk zur römischen Geschichte wie dem Band aus der Fischer Weltgeschichte ist für andere Editoren nicht klar, ob es da tatsächlich einen umfangreicheren Abschnitt zum Militärrecht existiert. Sollte so ein Abschnitt tatsächlich existieren, dann sollte man zu ihm die konkreten Seitenzahlen angeben, denn der Großteil des Bandes beschäftigt sich offenbar nicht mit dem Militärrecht. Sollte der Band so einen Abschnitt jedoch nicht enhalten, dann ist er als Literaturangabe eigentlich ungeeignet. Natürlich kann er aber trotzdem für Einzelnachweise verwandt werden, das ist davon unabhängig.

Auch bei spezifischeren Werken wie den angegebenen Büchern zum römischen Militär, wären Seitenangaben zu den Textpassagen, die sich mit den rechtlichen Fragen beschäftigen, wünschenswert. Keine Seiten- oder Kapitelangaben bräuchte man hingegen bei einem Buch, dass sich ausschließlich dem römischen Militärrecht widmet, aber eben nur in einem solchen Falle.--Kmhkmh 23:42, 10. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

P.S: Das Buch von Junkelmann habe ich z.B. vor mir liegen und da finde auf Anhieb außer 2-3 Sätzen (in einem 300-Seiten-Buch) praktisch nichts zum Militärrecht, d.h. es ist vermutlich als Literarangabe auch ungeeignet und selbst für den Fall dass ich mich geirrt habe bzw. schlicht auf die Schnelle die entsprechenden Textpassagen übersehen habe, wären dann auch hier konkrete Seitenangaben erforderlich.--Kmhkmh 23:54, 10. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Vielleicht noch als zusätzliche Erklärung: Literaturlisten in der Wikipedia sind nicht - wie in wissenschaftlichen Arbeiten - darauf ausgelegt, jedes für den Artikel benutzte Buch und jeden Aufsatz zu nennen. Es soll darum gehen, dass der Leser die wichtigsten Arbeiten zum Thema geliefert bekommt. Das heißt auch, dass keine Werke in die Literaturliste aufgenommen werden, die sich nur am Rande mit dem Thema beschäftigen. Natürlich können und sollen solche auch weiterhin für Artikel benutzt werden, wo möglich und nötig. In dem Fall kann man sie in den Anmerkungen komplett bibliographieren, eine Aufnahme in die Literaturliste ist dann nicht mehr nötig. Siehe auch Wikipedia:Literatur. Viele Grüße, --Tolanor 13:32, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Zuerst einmal ein Danke für die mir nun nachvollziehbare, sachliche und konstruktive Kritik. Zu dem Buch Junkelmann, "Die Legionen des Augustus". Hier muss ich Kmhkmh allerdings widersprechen. In Kapitel III (DAS STEHENDE HEER IN DER FRÜHEN KAISERZEIT; STRAFEN UND AUSZEICHNUNGEN) wird auf den Seiten 128, 129 detailliert auf Strafen/Sanktionen, sowie auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit eingegangen. Im gleichen Kapitel (DISZIPLIN UND KAMPFMORAL), auf Seite 135, wird noch einmal explizit auf die von Augustus verhängten Sanktionen bei Fahnenflucht, Meuterei, Wach- oder andere Dienstvergehen verwiesen. Auch wird folgend auf Seite 136, die von Neros Feldherr Corbulo praktizierte Strafausübung bei Fahnenflucht hervorgehoben. Im folgenden Abschnitt (MEUTEREI), auf Seite 140, wird noch einmal auf die Bestrafung bei Meuterei eingegangen. Der Abschnitt (DER TÄGLICHE DIENST), auf Seite 143, befasst sich mit den Sanktionen bei Wachvergehen, sogar unterschieden in Kriegs- oder Friedenszeiten. Ich denke, dass dies alles schon themenspezifisches Material darstellt und daher von mir auch verwendet wurde. Daher bin ich der Überzeugung, dass dieses Buch schon im Literaturverzeichnis aufgeführt sein sollte. Natürlich haben dann (mein Fehler), die entsprechenden Passagen mit Seitenangaben benannt zu werden. Den Band FWG "Das Römische..." habe ich daher herangezogen, weil es auf den Seiten 121,122 schön auf einen speziellen Tatbestand ("unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe") eingeht. Ich sehe jetzt aber in diesem Fall ein, dass diese Literatur ansonsten wirklich zu allgemein für das Lemma gefasst ist. Wie Tolanor aufgezeigt hat, habe ich mich auf Zitier- und Literaturangaben in wissenschaftlichen Arbeiten verlegt. Bezüglich "Junkelmann" wäre ich auf eine Antwort gespannt. Grüße --Rabax63 15:52, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Nichts dagegen, daß Junkelmann im Artikel vorkommt. Aber für die Literaturliste ist er zu wenig ergiebig. Es gibt Unmassen von Monographien über das römische Heer, wo nebenbei auch auf Rechtliches eingegangen wird. Hier sollen in der Literaturliste nur Arbeiten angeführt werden, in denen das Thema dieses Artikels eine zentrale Rolle spielt. Das ist bei Junkelmann nicht der Fall. Noch gravierender ist, daß Junkelmann (jedenfalls in der Auflage 1986) keinen Fußnotenapparat hat, d.h. er bringt keine Belege für seine Aussagen, und das ist schlecht. Wir können hier wählerisch sein und Junkelmann ist nicht erste Wahl. Du kannst ihn aber in den Fußnoten unterbringen. Nwabueze 16:19, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist zwar auch irgendwo eine persönliche Ermessenfrage, aber ich sehe das ähnlich wie Nwabueze. Junkelmann ist gut geeignet für Einzelnachweise zu bestimmten Vergehen und Strafen, aber nicht wirklich als Literaturempfehlung zum römischen Militärrecht, dazu steht einfach zu wenig bei ihm bzw. es gibt da wohl wesentlich detallierte, spezialisierte veröffentlichungen, die stattdessen als Literatur angegeben werden sollten.--Kmhkmh 17:21, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ja, ok das sehe ich ein. Die entsprechenden Passagen aus dem Buch werde ich demnächst in den EN einbauen, da diese m. E. doch genannt werden sollten.--Rabax63 19:08, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
danke--Kmhkmh 00:07, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten