Diskussion:Militärverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Phi in Abschnitt Zweierlei Militärverwaltung?
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irreführende Karte[Quelltext bearbeiten]

Die Militärverwaltung in Belgien und Nordfrankreich war keine „zivile Verwaltungsbehörde (Militärbehörde) von Streitkräften“, sondern die Militärregierung des von der Wehrmacht besetzten Gebiets. Ich habe die irreführende Karte, die mit dem Lemma nichts zu tun hat, daher entfernt. MfG --Φ (Diskussion) 15:19, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

völkerrechtliche militärische Verwaltung von besetzten Gebieten[Quelltext bearbeiten]

Besetzte Gebiete werden nach kriegsvölkerrecht unter Militärverwaltung durch den okkupierenden Staat gestellt. Eine Militärverwaltung ist also mitnichten eine zivile Verwaltungsbehörde. Ich habe einen Überarbeitungsbaustein gesetzt.--5gloggerDisk 20:28, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Zweierlei Militärverwaltung?[Quelltext bearbeiten]

Ich mag mich irren, aber mir scheint, dass mit dem Begriff »Militärverwaltung« zwei verschiedene Sachverhalte bezeichnet werden, nämlich zum einen die Verwaltung eines eroberten Gebietes durch die militärische Besatzungsmacht. Verwaltet wird hier also die einheimische Zivilbevölkerung durch ausländisches Militär. Beispiele dafür wären:

  • die Militärverwaltung Österreich-Ungarns in Serbien.
  • Von November 1915 bis Juli 1918 unterstand ein Ober Ost genanntes Gebiet an der Ostfront dem Generalstab des Oberbefehlshabers Ost.
  • Die Occupied Enemy Territory Administration (OETA) wurde nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches in der Levante errichtet und gemeinsam von Großbritannien und Frankreich verwaltet.
  • Im Zweiten Weltkrieg unterhielt die Wehrmacht Militärverwaltungen in den besetzten Gebieten, zum Beispiel in Baltikum, Belgien, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Montenegro, Norwegen, Polen und Rumänien.

Zum anderen bezeichnet das Wort »Militärverwaltung« aber auch (wenn ich mich nicht irre) die Behörden, die zum Beispiel die Liegenschaften des einhemischen Militärs verwaltet, möglicherweise das militärische Beschaffungswesen regelt, die Wehrerfassung, Rekrutierungen und Musterungen durchführt etc. Hier verwaltet also eine einheimische (eventuell zivile) Behörde das einheimische Militär. Beispiele hierfür wären:

  • In der Preußischen Armee sorgten Intendanturen für Infrastruktur und Logistik.
  • Russland (und zuvor die Sowjetunion) hat seit dem 16. Jahrhundert eine Militärverwaltung.
  • Die Bundeswehrverwaltung ist eine der größten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland.

Falls meine Vermutung richtig ist, sollten diese beiden Formen der Militärverwaltung – militärische Verwaltung von erobertem Gebiet und Verwaltung des eigenen Militärwesens – in diesem Wikipedia-Artikel differenziert werden.

--MYR67 (Diskussion) 07:35, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Hast du Belege für deinen zweiten Fall? Ich kenn keine. --Φ (Diskussion) 13:49, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Siehe hier, Stichwort Militärverwaltung. --Benatrevqre …?! 14:12, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Da ist von Verbrechen der Wehrmacht die Rede, und die betreffen doch wohl eher die besetzten Gebiete, oder? --Φ (Diskussion) 14:16, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wenn dem so wäre, also die jeweilige Besatzungsverwaltung in den besetzten Gebieten gemeint wird, stünde das Wort dann nicht eher im Plural, also "Militärverwaltungen"? --Benatrevqre …?! 14:22, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Aber welche Verbrechen sollen denn in der internen Verwaltung der Streitkräfte begangen worden sein? Eindeutig, dass die gemeint ist, ist dein Beleg nicht. --Φ (Diskussion) 14:24, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Hm, ja eindeutig isser nicht, das stimmt. Auf die Schnelle hätte ich noch diesen Spiegel-Artikel. --Benatrevqre …?! 14:30, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wissenschaftliche Literatur wäre besser. --Φ (Diskussion) 14:32, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten