Diskussion:Mindestflughöhe

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Eio in Abschnitt Artikel inhaltlich veraltet
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Artikel inhaltlich veraltet[Quelltext bearbeiten]

Soweit wie möglich angepasst. --Eio (Diskussion) 20:54, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Begriffsverwirrung[Quelltext bearbeiten]

Auch bei Flugschülern sorgt das immer wieder für Verwirrung:

  • die Sicherheitsmindesthöhe ist, anders als im Artikel gesagt, keine absolute Größe, sondern – auch laut dem als Beleg angeführten § 6 (1) LuftVO – eine je nach Flugsituation individuell festzulegende Höhe, in der im Falle eines Notfalls von einer geringmöglichsten Gefährdung für Personen oder Sachen auszugehen ist.
    • Die dann genannten Zahlen – 500 ft AGL über freiem Gelände bzw. 1000 ft über dem höchsten Hindernis in 600 m Umkreis – sind gesetzlich vorgegebene Mindestwerte der Sicherheitsmindesthöhe, also eine Sicherheitsmindestmindesthöhe. Auch wenn das schon fast nach Loriot klingt.

Ich werd das also demnächst mal ändern. --Kreuzschnabel 11:24, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten