Diskussion:Ministeranklage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Ergänzung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Art. 59 Weimarer Reichsverfassung. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:58, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ja, konkrete Beispiele aus der Geschichte fehlen noch. Auch die Paulskirchenverfassung gehört dazu.--Karsten11 (Diskussion) 10:32, 17. Dez. 2021 (CET)Beantworten