Diskussion:Ministererlaubnis

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 91.221.59.23 in Abschnitt Zuständiges Gericht
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Interessant wäre die Liste im Artikel zu haben und welcher Minister die Erlaubnis jeweils erteilt hat. 87.78.100.89 14:05, 22. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Stimmt. Aus dem PDF ergibt sich zumindest schonmal eine ganz illustre Branchen-Sammlung. Von den in Summe dann acht erteilten gingen alleine drei (!) an die VEBA bzw. heutige E.On. Dazu je einmal Thyssen, Babcock, Daimler, IBH-Holding und für die Fusion zweier Krankenhäuser in Vorpommern. --TheK? 22:54, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Gibt es nirgendwo eine als Quelle verwertbare kritische Auseinandersetzung mit dem Thema?[Quelltext bearbeiten]

Die angeblich angestrebten positiven Effekte für die Allgemeinheit dürften ja inzwischen recht einfach durch die zahlreichen Beispiele zu widerlegen sein. Mehr Arbeitsplätze sind dadurch noch nie entstanden. Es profitiert höchstens die Unternehmungsführung und der Minister, der die Erlaubnis gegeben hat. Für mich ist die Ministererlaubnis ein klares Indiz für mangelnde Rechtsstaatlichkeit und Korruption. --217.231.28.133 13:17, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

schlechter Stil. Ausdruckswechsel![Quelltext bearbeiten]

"... weil es eine Befangenheit bei Gabriel sah, weil er ..." (nicht signierter Beitrag von 92.76.79.36 (Diskussion) 20:07, 12. Jul 2016 (CEST))

Zuständiges Gericht[Quelltext bearbeiten]

Wenn das zuständige Gericht vom Sitz des Bundeskartellamtes abhängt, warum ist es dann das OLG Düsseldorf und nicht Köln?--91.221.59.26 13:12, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Frage konnte inzwischen in der Auskunft geklärt werden: Es gibt die Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte.--91.221.59.23 16:33, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten