Diskussion:Ministerrat der DDR (1954–1958)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hannjochen in Abschnitt Melsheimer Mitglied des Ministerrates?
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Melsheimer Mitglied des Ministerrates?[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. November 1954 bestand der Ministerrat aus dem Ministerpräsidenten als dem Vorsitzenden des Ministerrates, den Stellvertretern des Vorsitzenden des Ministerrates, den Ministern, den Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, dem Vorsitzenden der Staatlichen Stellenplankommission, dem Präsidenten der Deutschen Notenbank. Demnach gehörte der Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer nicht dem Ministerrat an. Er nahm lediglich als Gast an den Sitzungen des Ministerrates teil.--Hannjochen (Diskussion) 10:45, 11. Jun. 2017 (CEST)Beantworten