Diskussion:Missale Slesvicense

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 93.201.121.2 in Abschnitt Staatsrechtliche Frage
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Links nicht mehr korrekt[Quelltext bearbeiten]

Die Anmerkungen 1, 3, 5 führen nicht korrekt weiter. Zu Nr. 3 findet der Rechner nix, unter 1 und 5 wird auf Musseen und Ausstellungen auf Seeland verwiesen, bei denen zum 'Missale' nichts ermittelt wird. Bitte kontrollieren, ändern oder herausnehmen! Gruß, --Hasselaner 22:26, 4. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise. Die dänische Website gibt es leider nicht mehr, der Restaurierungsbericht war unter einer anderen URL zu finden. Gruß, --Vanellus 08:43, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Staatsrechtliche Frage[Quelltext bearbeiten]

Ist das aus staatsrechtlicher Sicht richtig, das Buch als das zweitälteste in Dänemark gedruckte zu bezeichnen? Ich hatte es bisher so verstanden, dass das Herzogtum Schleswig zwar (meist) in Personalunion mit der dänischen Krobne verbunden war, aber ein Territorium mit eingenem Recht war. --Badener (Diskussion) 16:47, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Interessante Frage, die ich nicht genau beantworten kann. Die dänische Quelle, die ich damals benutzt habe, ist leider nicht mehr vorhanden. Als Ersatz kann ich diese Quelle von 1919 anbieten, in der das Missale als in Dänemark gedruckte Inkunabel bezeichnet wird. Das Amrumer Buch wurde vor ca. 20 Jahren in Kopenhagen ausgestellt, und die Königin drückte ihren Stolz darüber aus (Quelle: Hörensagen). Abschließend kann das vermutlich PD:Dänemark beantworten. --Vanellus (Diskussion) 18:27, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Dass die Dänen das Herzogtum Schleswig zu Dänemark gezählt haben ist ja logisch ;-) und ich hab das beispielsweise auf Amrum auch schon so gehört, sogar in Bezug auf Holstein. Altona wird dann schnell zur (ehemals) südlichsten Stadt Dänemarks, was zwar gut klingt, aber den mittelalterlichen Vorstellungen von Länderzugehörigkeiten zuwider läuft. --Badener (Diskussion) 18:36, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Das Herzogtum Schleswig war staatsrechtlich ein dänisches Reichslehen, insofern mittelbar ein Teil Dänemarks. Eine vergleichbare Konstruktion hatte das Herzgotum Holstein als römisch-deutsches Reichslehen. Hinzu kommt die (zeitweise nur in den königlichen Anteilen ausgeübte) Personalunion, der dänische König war in Schleswig also in einer Person Lehnsherr (in seiner Fuktion als König) und Vasall (in seiner Funktion als Herzog). Bei Amrum ist allerdings noch zu bedenken, dass Amrum als Königliche Enklave unmittelbar zum Königreich gehörte (dort gab es sozusagen keinen Zwischenschritt über das Herzogtum). Altona war zwar Teil des Dänischen Gesamtstaates (Personalunion zw. holsteinischem Herzog und dänischem König), staatsrechtlich war es aber römisch-deutsches Lehen und später Mitglied des Dt. Bundes. Gruß --93.201.121.2 17:21, 21. Okt. 2013 (CEST)Beantworten