Diskussion:Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Chewbacca2205 in Abschnitt Lückenhaft
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Schwer verständlich[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in ziemlichem Juristendeutsch geschrieben. Kann man das nicht allgemeinverständlicher formulieren? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 07:51, 2. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Kandidatur vom 22. Januar 2017 bis zum 01. Februar 2017[Quelltext bearbeiten]

Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten und ist im 22. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Betrugs- und die Untreuedelikte enthält, in § 266b StGB normiert.

Die Norm bezweckt den Schutz des Vermögens der Aussteller von Scheck- und Kreditkarten. Hierzu verbietet sie dem berechtigten Nutzer einer solchen Karte, deren Zahlungsfunktion entgegen eines Verbots ihres Ausstellers einzusetzen. Der Tatbestand wurde 1986 als weitgehend der Untreue nachempfundenes Delikt in das Strafgesetzbuch eingefügt, nachdem sich eine Strafbarkeitslücke beim missbräuchlichen Einsatz von Zahlungskarten durch ihren Inhaber aufzeigte. Die Norm sanktioniert Verhaltensweisen, bei denen der Täter durch den Gebrauch seiner Zahlungskarte den Kartenaussteller wirksam zu einer Zahlung gegenüber einem Dritten verpflichtet, obwohl ihm dies durch die Bank untersagt ist.

Nach einem Review stelle ich diesen Artikel zu einem vergleichsweise komplizierten Thema zur Kandidatur. VG Chewbacca2205 (D) 21:35, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert. Sehr schöner Artikel. --Q-ßDisk. 09:22, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Für mich passt das Lemma nicht, denn es geht nicht heraus, dass es sich nur um Deutschland geht, bzw. der Artikel ist noch lange nicht fertig, da die anderen Länder fehlen. Die zwei Sätze am Ende sind etwas dürftig. --Austriantraveler (talk) 00:25, 25. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Der Artikel behandelt im Schwerpunkt die deutsche Rechtslage, da es nur dort einen Tatbestand mit der Bezeichnung Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten gibt. Der letzte Absatz dieses Artikels dient einem Vergleich der deutschen Rechtslage mit der Rechtslage in anderen Staaten. Tatbestände anderer Rechtsordnungen werden dort allenfalls im Überblick beschrieben, für umfassendere Ausführungen sind eigene Artikel erforderlich. --Chewbacca2205 (D) 19:51, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wäre es dann nicht sinnvoll, das Lemma analog zu Untreue (Deutschland), Hehlerei (Deutschland), Betrug (Deutschland), Nötigung (Deutschland), Raub (Deutschland), Steuerhinterziehung (Deutschland) u.ä. zu benennnen? --Wibramuc 10:35, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Klammerlemmata sind nur vorgesehen, wenn es einen anderen gleichlautenden Artikelgegenstand gibt. Den gibt es allerdings nicht, es gibt nur den ähnlichen Schweizer Tatbestand des Check- und Kreditkartenmissbrauchs. Ich habe einen Begriffsklärungshinweis eingefügt, der darauf hinweist, dass der kandidierende Artikel nicht diesen sondern nur den deutschen Tatbestand beschreibt. --Chewbacca2205 (D) 18:52, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Der Artikel beschreibt das Thema in einer gut verständlichen Weise: Lesenswert --109.42.2.4 21:56, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten

+1. Teilweise in etwas komplexerem Deutsch verfasst, aber insgesamt gut beschrieben.--87.139.123.196 11:28, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Lesenswert--CG (Diskussion) 08:22, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Mit vier Stimmen Lesenswert wird der Artikel in dieser Version als Lesenswert ausgezeichnet. Tönjes 10:12, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Leider ist die Auszeichnungs-Diskussion an mir vorbeigegangen und ich habe sie erst jetzt bemerkt. Ich bin höchst verwundert, wie es zu dieser Auszeichnung (bei gerade mal vier Stimmen) kommen konnte. Denn als ehemaligem Mitarbeiter der Kreditkartenabteilung einer Bank muss ich feststellen, dass so ziemlich alles in dem Artikel fehlt, was man unter diesem Lemma vermuten würde, nämlich:

  • Arten des Kartenmissbrauchs (am Point of Sale und im Internet)
  • Nachweis von Kartenmissbrauch
  • Strategien zur Missbrauchsvermeidung bei Kreditkartengesellschaften und Banken
  • Schutz vor Kartenmissbrauch auf Seiten des Verbrauchers
  • Haftungsfragen bei Missbrauch
  • Angaben zum wirtschaftlichen Schaden durch Kartenmissbrauch in Deutschland und weltweit

Der Artikel behandelt zwar die strafrechtlichen Aspekte des Kartenmissbrauchs mustergültig (soweit ich das als juristischer Laie beurteilen kann), aber durch die Verkürzung allein auf die strafrechtliche Problematik herrscht beim Artikel letztlich komplette Themaverfehlung vor. Ein Teil der Gesamtproblematik wird durch den Artikel Kreditkartenbetrug abgedeckt, der mit diesem Artikel aber nicht abgestimmt scheint und noch nicht einmal verlinkt ist. Ob man die Gesamtproblematik in einem Artikel darstellen sollte, oder die strafrechtliche Betrachtung sinnvoll herauszulösen ist, steht auf einem anderen Blatt. In letzterem Fall sollte das Lemma aber sinnvollerweise besser "Straftatbestand des Missbrauchs von Scheck- und Kreditkarten" oder noch besser gleich "§ 266b StGB" lauten. --FordPrefect42 (Diskussion) 19:06, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Dieser Artikel ist dazu gedacht, die strafrechtlichen Grundlagen des Themas zu beleuchten: Artikelgegenstand ist allein § 266b StGB. Die Inhalte, die du dir vorstellst, würde ich eher in einem übergreifenden Artikel, etwa Kreditkartenbetrug anbringen, in dem man auch auf verwandte Tatbestände näher eingehen könnte, etwa Betrug und Computerbetrug. Hier könnte man das Thema auch gebündelt unter zivilrechtlichen Aspekten beleuchten. Angaben zum Schaden in Deutschland wären allerdings auch für diesen Artikel interessant. Ich konnte jedoch hierzu nichts finden. Kennst du geeignete Literatur? Eine Lemmaänderung kommt in Betracht. Da allerdings alle Artikel zu Straftatbeständen wie hier mit ihren amtlichen Überschriften beschrieben werden, müsste man eine Änderung des Benennungssystems vorher im Portal absprechen. --Chewbacca2205 (D) 19:44, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten