Diskussion:Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Kanarische Inseln[Quelltext bearbeiten]

Die Kanarischen Inseln sind nicht Teil der Zoll Union, bitte in die richtige Kategorie schieben.


Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Gebiete-mit-Sonderregelungen/gebiete-mit-sonderregelungen_node.html


Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.

   die britischen Kanalinseln
   die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin)
   die Kanarischen Inseln
   die Ålandinseln
   der Berg Athos in Griechenland

--(nicht signierter Beitrag von Firebird713 (Diskussion | Beiträge) 15:48, 18. Mai 2018 (CEST))[Beantworten]

Zusammenzählen von Zahlen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die Einwohnerzahlen dieser Liste in eine EXCEL-Liste geschrieben und zusammengezählt. Mein Ergebnis ist 512.415.225. Nach mehrfacher Prüfung der EXCEL-Zahlen gegen die Zahlen der Liste stelle ich keine Unterschiede in den einzelnen Werten fest. Das differiert aber trotzdem a weng (exakt 36.000). Warum?

Fragt Harald Wehner (Diskussion) 20:02, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

das neuste BIP[Quelltext bearbeiten]

Warum steht dort noch der BIP von 2018 wie ist er denn mittlerweile? Oder wo kann ich eine Übersicht der aktuellsten Daten erfahren? 2001:16B8:46AD:8300:1D7D:6012:1009:C9E3 13:33, 23. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Zitat aus "Ukraine und die Europäische Union => Reaktionen auf den russischen Einmarsch in der Ukraine 2022" : "Am 28. Februar unterzeichnete Selenskyj eine Bewerbung für die EU-Mitgliedschaft". Müsste das im Artikel reflektiert werden? --MichaelK-osm (Diskussion) 19:31, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Weiterleitung von EU-12 (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff EU-12 Leitet im Moment auf den Abschnitt "Liste der Mitgliedsstaaten" weiter, taucht dort aber gar nicht auf. Wäre schön, wenn das jemand WP:WL-konform machen könnte. Zu beachten ist, dass der Begriff anscheinend uneinheitlich verwendet wird. Siehe dazu mein Beitrag auf der Diskussionsseite von EU-12
--LockaPicker (Diskussion) 21:01, 3. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

erledigtErledigt--2A01:599:405:7F2A:8D74:4B6C:8D67:7A61 02:26, 26. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Könnte man zur Befriedung in dem kurzen Abschnitt nicht eine Vergangenheitsform spendieren? "Einige Gebiete werden oder wurden in der Vergangenheit ...", dann ist klar, dass das für Algerien heute nicht mehr zutrifft, was man der derzeitigen Formulierung tatsächlich entnehmen könnte. --131Platypi (Diskussion) 10:09, 11. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Der Kernpunkt des Algerien-Problems ist, dass Algerien weder in der Gegenwart noch in der Vergangenheit einen Status hatte, der irgendetwas mit dem der Färöer gemeinsam hatte. Die Färöer sind Teil des Hoheitsgebiets eines EU-Mitgliedstaates, aber auf eigenen Wunsch weder Teil des Gebietes der EU noch assoziiertes Gebiet. Algerien war hingegen in den Jahren vor seiner Unabhängigkeit als integraler Teil Frankreichs Teil des Gebietes der EWG, ebenso wie heute noch die französischen Überseedepartements Teil des Gebietes der EU sind, ist dies seit 1962 aber nicht mehr, da mit der Schaffung eines souveränen Staates Algeriens außerhalb des französischen Hoheitsgebiet die Zugehörigkeit zum Gebiet der EWG automatisch geendet hat. Algerien hatte also vor 1962 denselben Status wie Martinique, seit 1962 aber denselben Status wie Marokko. Von einem EU-Beitritt war auch niemals die Rede, da sich Algerien vollständig außerhalb Europas befindet und damit nach verbreiteter Auffassung gar nicht beitrittsfähig ist (Marokkos Versuch, zum Beitrittskandidaten zu werden, wurde mit eben dieser Begründung schon einmal abgelehnt). Wenn man Algerien hier überhaupt erwähnen will, müsste man einen gesonderten Abschnitt aufmachen für Gebiete, die als Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EWG oder der EU in der Vergangenheit auch Teil des Gebietes der EWG oder der EU waren, wobei dies im Falle Algeriens nicht einmal auf eigenen Wunsch so war, da Algerien bis zum Abkommen von Évian aus vollintegrierten französischen Departements mit restriktivem Wahlrecht und ohne internes oder externes Selbstbestimmungsrecht bestand. Also alles in allem genau das Gegenteil von dem, was die Färöer als auch in Bezug auf die mögliche Zugehörigkeit zur EU vollautonomes überseeischen Land im Königreich Dänemark schon seit 1948 sind.
Genau genommen gehört das aber gar nicht in diesen Artikel über die Mitglieder der EU, da das vor 1962 völkerrechtlich gar nicht existierende Algerien damals auch nicht Mitglied, sondern nur Teil des Geltungsgebietes der EWG-Verträge sein könnte. De facto liegt hier nämlich eine Vermischung des Artikels über die Mitglieder der EU mit dem über das Gebiet der EU vor, die dazu geführt hat, dass immer größere Teile des Artikels über das Gebiet der EU in den über die Mitglieder kopiert worden und dann erweitert worden sind, ohne zu bedenken, dass gemäß den EU-Verträgen nur souveräne Staaten Mitglieder werden können und dass die Sonderregelungen für Teile des Hoheitsgebietes der EU-Staaten, die sich außerhalb Europas befinden, einen besonderen Autonomiestatus besitzen oder Zollausschlussgebiete bilden, eben Sonderregelungen sind, die in den entsprechenden Beitrittsverträgen oder in den allgemeinen EU-Verträgen geregelt sind, am grundsätzlichen Status der betreffenden Staaten als Mitgliedstaaten der EU aber nichts ändern, genauso wie umgekehrt Nichtmitgliedstaaten, die wie auch immer gearteten individuelle oder kollektive Sonderverträge mit der EU schließen, dadurch trotzdem nicht zu wie auch immer gearteten Mitgliedern der EU werden, da Mitglieder eben die Vertragspartner der EU-Verträge sind und niemand sonst - weder intern die diversen nicht souveränen oder teilsouveränen Gebietskörperschaften noch die EU-Bürger oder EU-Einwohner als Individuen noch extern andere souveräne Staaten. --2A02:3032:206:527E:B14F:BF4D:5F76:9DDA 23:00, 11. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Unbelegte statistische Kürzel[Quelltext bearbeiten]

Die Kürzel EWG-6, EG-9, EG-10 und EG-12 werden durch die angegebene Quelle nicht belegt, dort fängt es bei EU-12 an, ich hab das daher vorerst auskommentiert.

EU-27_2020, EU-27_2019 auch nicht, in der Quelle taucht für den Zeitraum lediglich EU-27 auf. Ich hab das vorerst nicht geändert, jemand hat sich Mühe gemacht, die unterschiedlichen EU-27 Bezeichnungen zu erläutern. Kann das jemand noch belegen? (Auch die Fußnoten mit den Erläuterungen). Sonst wäre das auch zu löschen.

Es fehlt offenbar eine Quelle für die mal historisch verwendeten Kürzel. --Jocme (Diskussion) 05:43, 12. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Derzeit leitet EG-12 auch auf diesen Artikel weiter. Da der Begriff in der aktuellen Fassung nicht auftaucht ist die WL nicht WP:WL konform. --2A01:599:405:7F2A:8D74:4B6C:8D67:7A61 02:38, 26. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

@Benutzer:Ankermast: Es wurde nichts kursiv gesetzt, es geht um Sprachauszeichnung für die Barrierefreiheit. --213.55.227.24 09:22, 14. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]