Diskussion:Mittelbare Staatsverwaltung

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Eine Definition dessen, was fiskalisches Verwaltungshandeln ist, wäre wünschenswert. H.P. Fresdorf, HH --84.143.37.226 18:03, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Genau die Frage habe ich mir auch gestellt. Nach einigem Suchen wollte ich schon einen Link auf "Fiskus" legen, habe es dann aber doch gelassen, weil "fiskalisches Verwaltungshandeln" den Erläuterungen unter "Fiskus" zufolge eigentlich Unsinn sein müsste: "Fiskus" sei die Bezeichnung für den privatwirtschaftlich handelnden Staat - und das schließt ein VERWALTUNGShandeln doch aus, oder? Ich schlage vor, den Satz ganz zu löschen. Aber da ich zu wenig davon verstehe, wäre es gut, wenn ein fachlich versierter Mensch sich dessen mal annähme. Danke!


Hier eine Antwort: der Staat handelt fiskalisch, wenn er privatrechtliche Geschäfte tätigt, um seine Aufgaben ( so u.a. jene zur Daseinsvorsorge- nämlich nicht fiskalisch) erfüllen zu können. Beispielsweise das Kaufen von Klopapier, Bleistiften, Büromöbeln für die Staatsdiener/Beamten. Staatliches Verwaltungshandeln zur Daseinsvorsorge für den Bürger bedeutet das Bereitstellen und Unterhalten öffentlicher Einrichtungen ( städtisches Schwimmbad, Bücherei, etc.)

Ich hoffe, ich konnte helfen, LG von Juli (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.88 (Diskussion | Beiträge) 03:54, 24. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Bitte Verwaltungsorganisation (unmittelbare - mittelbare Staatsverwaltung ) und Formen des Verwaltungshandelns (hoheitlich - schlicht hoheitlich - fikalisch) auseinander halten.R2Dine (Diskussion) 17:13, 25. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 17:13, 25. Jul. 2015 (CEST)

Selbstverwaltung, Aufsicht - hier stimmt einiges nicht.[Quelltext bearbeiten]

Artikeltext: „Diese rechtlich selbständigen Verwaltungseinheiten sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die Beliehenen. Sie haben das Recht zur Selbstverwaltung, unterstehen aber zugleich der Rechts- und Fachaufsicht, die Gemeinden auch der Kommunalaufsicht des Staates.“

  1. Fehler: Bei weitem nicht alle genannten Organisationen haben das Recht der Selbstverwaltung. Siehe z. B die AöR Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; viele andere könnten noch genannt werden.
  2. Fehler: Jur. Personen mit dem Recht der Selbstverwaltung unterstehen gerade nicht der Fachaufsicht, sondern nur der Rechtsaufsicht, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung. Bitte korrigieren. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:41, 9. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für die Tipps. Muss ich mir angucken. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:00, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Die größte bundesunmittelbare Körperschaft[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel geht es um 'mittelbare Staatsverwaltung' - da verwirrt das Beispiel 'Die größte bundesunmittelbare Körperschaft ...' eher. Unterschieden wird 'unmittelbar' von 'mittelbar' - bei der Definition wird eine 'Trägerschaft' als Diskriminante angegeben, doch worauf bezieht sich diese Trägerschaft? Kostenträger? Dann sind Hochschulen, welche über den Staatshaushalt finanziert werden also Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung.