Diskussion:Mobiltelefon

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Spitzfindigkeiten off topic[Quelltext bearbeiten]

Ich habe soeben gestrichen, dass

...die Nutzung eines Mobiltelefons als Wärmeakku [nicht als verboten] angesehen [werde] (OLG Hamm, 2 Ss OWi 606/07),Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 13. September 2007, Az.: III-1 2 Ss OWi 606/07

Erstens belegt die Quelle das Gegenteil und zerpflückt die Lüge des Beklagten als unglaubwürdig, zweitens gehören mögliche Ausreden nicht in eine Enzyklopädie. Mir hat mal eine Polizeistreife in entsprechender Situation nahegelegt, ich könne mich ja rasiert haben. Ich habe diese "Variante" nicht aufgegriffen, weil ich vermutlich nicht zum Lügen erzogen worden bin. Auch die WP sollte das nicht tun. --Ulf 22:46, 14. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Interessant wären Statistiken zum Diebstahl und zu dem m.E. nach kaum noch üblichen SIM-Lock. --Kulturkritik (Diskussion) 21:45, 18. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Zählen Geräte mit Touchscreen auch zu den Barren?

Ich meine, sie haben ja keinen Klapp- (von einigen faltbaren Modellen abgesehen) oder Schiebemechanismus. --2A02:810B:4B40:613:FC2E:342A:806C:D902 00:11, 22. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Mobiltelefon und Heranwachsende[Quelltext bearbeiten]

Fehlt noch. Psychedilly Circus (Diskussion) 07:41, 22. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]