Diskussion:Monika Harms

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 178.25.84.249 in Abschnitt Ohne Überschrift
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Amtsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn das Amt von einer weiblichen Person ausgeführt wird ist die offizielle Amtsbezeichnung "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". Dies hat Frau Harms in einem Vortrag an der Universität Halle am 11.10.2006 bestätigt, auch wenn sie selbst briefe mit "Die Generalbundesanwältin" unterzeichnet.

"Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" ist die offiziele Bezeichnung der Behörde der Frau Harms vorsteht. Auch auf der Website der Behörde bezeichnet sie sich selbst als Generalbundesanwältin. Würde daher vorschlagen das in diesem und einigen anderen Artikel zu ändern. PS: Unterzeichne deine Einträge bitte mit vier Tilden (~). Gruß,--U.m 15:15, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Da sich hier niemand äußert, werde ich das im Artikel ändern. Wenn irgendjemand das anders sieht, bitte ich darum sich vor dem Zurückändern hier an der Diskussion zu beteiligen. --U.m 17:09, 17. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Wir haben ja auch eine Frau "Bundeskanzlerin", warum nicht auch Frau "Generalbundesanwältin". Die Aussprache wäre doch korrekt. Philipp Mevius 07.09.2007
Als Frau bedanke ich mich herzlich für die Sorge um die Endung eines Amts, das aktuell mit einer Frau besetzt ist, halte solche Debatten aber für überflüssig. Korrekterweise würde ich die männliche/neutrale Form benutzen und den Rest Personen überlassen, die ihre Emanzipation an ein paar Buchstaben mehr oder weniger hier und da klammern. --Jurastudentin 17:31, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Beide Formen, Generalbundesanwalt und Generalbundesanwältin, sind richtig, da Generalbundesanwalt eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung ist. Ebenso ist dies beispielsweise bei Bundeskanzler der Fall. So ist das Amt des Bundeskanzlers auch nicht auf Männer beschränkt, trotzdem im Grundgesetz die rein weibliche Form Bundeskanzlerin nicht genannt ist. Heute ist es aber in der Tat üblicher, die rein weibliche Form für Frauen zu verwenden.91.65.241.235 18:01, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Für was dann diese Debatten? Schon 1949 gab es Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der auch das Thema geschlechtsspezifische oder -neutrale Bezeichnung irrelevant machen dürfte. Dass auch Frauen diese Ämter übernehmen können, wird durch die neutrale (oder auch - wie sie andere sehen - männliche) Bezeichnung nicht bestritten. --Jurastudentin 18:16, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wird Monika Harms vorgeführt?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich mir die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft im Abschnitt Kritik so durchlese: kann es sein, dass Monika Harms von ihren Mitarbeiter vorgeführt werden soll? Wird die Frau als Rammbock benutzt, um Tür zu einer massiven Ausweitung von Abhörereien aufzustossen? Mir kommen diese ganzen vorgeblichen Terrorismusbekämpfereien inzwischen immer mehr als Einführung von Stasimethoden vor: Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, RA- und Journalistenabhörereien, Verdopplung von Telefonüberwachungsopferzahlen innerhalb von 5 Jahren, Briefkontrollen ganzer Stadtteile, Geruchsproben, Flut einer neuen §-129a-Razzien-Bürokratie, Fingerabdrücke in Reisepässen, Verwischung der Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten, Schäuble-Katalog, etc. pp. Wenn es den Terrorismus nicht gäbe, könnte der glatt erfunden sein, um die sich anhäufende und unproduktive Behördenbürokratie bei der Bundesanwaltschaft zu rechtfertigen. Naiv finde ich die Verwendung des Begriffs Richtervorbehalt in dem Studenten-Interview, so als hätte es Plötzensee nie gegeben. Erschreckend gerade für eine Juristin ist ihre Sichtweise auf 68: als ob nicht gerade bei den Juristen jede Menge - vermutlich nur durch Richtvervorbehalt - unaufgearbeitet gebliebene Fälle gegeben hätte. Von "aufgearbeiteten" Fällen wie Schlegelberger mal zu schweigen. Wer hier vorgibt, nicht mal den Muff unter den Talaren riechen zu können, wie Frau Harms in ihrem Interview, sollte vielleicht etwas Freizeit für das offensichtlich fehlende Geschichtsinteresse verwenden oder sich in die Plötzenseer Verfahrensabläufe einarbeiten. M.E. kann unsere Bundesrepublik auf Stasimethoden verzichten. Drivebrick 11:47, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Und was hat dieser Datensalat jetzt mit dem Wikipedia-Artikel zu tun? --Jurastudentin 13:05, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Die Intention meiner Frage ist die Anregung zur Diskussion über die Frage, ob diese Sachverhalte auch im Artikel genannt werden sollen. Auf die Löschungen von Adreas Präfcke ist schon andernorts[1] ausführlich eingegangen worden. Ich schließe mich den Bewertungen von Günter Schuler über Andreas Präfcke ausdrücklich an. Darüber hinaus verstösst Präfcke hier erneut massiv gegen WP-Regeln, nach der Diskussionsbeiträge anderer nicht manipuliert werden dürfen. Präfcke liefert hier wieder ein Beispiel, wieso die deutsche WP an den von Schuler kritisierten Misständen leidet. Drivebrick 20:19, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Schon die Frage, ob Frau Harms möglicherweise vorgeführt werden soll, klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie. Die Aufgaben des Generalbundesanwalts umfassen nun einmal diejenigen, die sie derzeit ausführt. Ich denke kaum, dass sie jemand ist, der sich in irgendeiner Form zu etwas manipulieren lassen würde. Sie hat Jahre lange Erfahrung in der Justiz, ist eine gestandene Frau mit einem eigenen Kopf, und ich denke, dass das einer der Gründe war, warum sie Generalbundesanwalt geworden ist. Unfehlbar ist sie deshalb allerdings sicher nicht. Vielleicht sollte der Artikel insgesamt etwas neutraler gestaltet werden, indem neben dem Abschnitt "Kritik" auch die "Erfolge" erwähnt werden. Zum Beispiel wurde nicht erwähnt, dass während ihrer Amtszeit die vier Terrorverdächtigten Fritz & Co, die einen Anschlag in Deutschland geplant haben, festgenommen wurden. --Jurastudentin 22:57, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Mag sein, dass die Vorführung nach Verschwörung klingt, ich würde eine Aufnahme in den Artikel auch nicht befürworten. Allerdings sind die umfangreichen, von Fr. Harms unterstützten Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von einem solchen Kaliber, dass sie m.E. in den Artikel gehörten. Für diese Fragestellung habe ich einen Teaser gesucht. Ob sie gestanden ist, ob sie klug ist, ist m.E. POV. Wir sollten uns auf Fakten beschränken. Wenn hier die Ergebnisse von bezahlter Arbeit unter einer Überschrift Erfolg aufgelistet werden sollen, wäre m.E. auch eine Auflistung von Mißerfolgen unter der gleichnamigen Überschrift sinnvoll. Wie hieß noch gleich der Gentrification-Spezialist? Oder sind für solche Mißerfolge die Mitarbeiter zuständig? Die mit dem Volkszählungsurteil m.E. völlig unvereinbaren Eingriffe und Gesetzesänderungen sind ebenfalls m.E. ein Mißerfolg der Generalbundesanwältin. Wären diese Methoden bereits in der Weimarer Republik eingeführt worden, wären die totalitären Herren Heydrich, Kaltenbrunner und Eichmann sicherlich sehr viel effizienter gewesen. Von solchen Herren ausgehende Gefahren sehe ich auf der Zeitachse als erheblich gefährdender an, als die von durchgeknallten Irren von der saudischen Firma Bin Ladens. Drivebrick 23:28, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht ist diese ganze Debatte POV. Zwei Drittel des Artikels über Frau Harms bestehen aus dem Abschnitt "Kritik". Der Gentrifikation-Spezialist ist sogar bereits namentlich genannt. Was willst du mehr? AndreasPraefckes Entscheidung, diesen Abschnitt zu löschen, war völlig richtig. Es geht dir offenbar lediglich darum, Luft abzulassen. Du hast den Artikel noch nicht einmal genau gelesen, sonst hättest du wenigstens Andrej Holms Namen gesehen. Schreib' doch einfach einen Brief an die Generalbundesanwaltschaft. Ich steige hiermit aus. --Jurastudentin 00:26, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Beihilfe zum Völkermord in Afghanistan?[Quelltext bearbeiten]

Harms hat durch Rechtsbeugung Beihilfe zum Völkermord in Afghanistan geleistet. Dr.H.G.Vogelsang, Leydelstr. 35, D - 47802 Krefeld. xxx --80.131.3.104 15:23, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wie hat die Dame denn gegen den § 339 StGB verstossen haben? Der Tatbestand iost ja der am weichsten formulierte, noch vor Untreue im ganzen StGB!

Aufhebung des Urteils des Reichstagsbrandprozess[Quelltext bearbeiten]

Selbst der Generalbundesanwalt kann keine Urteile aufheben, auch wenn die im Artikel zitierte Zeitung das anders sieht. Richtig ist vielmehr, dass sie lediglich die Nichtigkeit des Urteiles auf Antrag festgestellt hat - vgl. § 6 NS-AufhG und ebenso im Artikel zitierte Pressemitteilung des Generalbundesanwalts. -- W38685 10:13, 2. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen zu Diskussionsbeiträgen[Quelltext bearbeiten]

  1. Gunter Schuler: "Wikipedia Inside.", 2007, ISBN 3897714639, von Historiograf lobend rezensiert. Siehe auch die Presserklärung des Verlags und die anschließende Diskussion

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gehört dringend überarbeitet. So, wie er jetzt (Ende 2010) ist, ist er nahezu völlig unbrauchbar. Er besteht aus einem Lebenslauf, der zum Teil von der Website ihrer Behörde abgeschrieben ist, und aus einem Kapitel "Kritik", und er endet vor ca. 3 Jahren. Der Artikel ist infolge dessen unvollständig und veraltet. Er leidet vor allem darunter, dass er in seiner gegnwärtigen Form von jemandem verfasst wurde, der sich über die Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Spektrum offenkundig sehr erregt hat. Dadurch erhält der unbefangene Leser den Eindruck, die Bundesanwaltschaft würde sich nahezu ausschließlich mit dem deutschen Linksterrorismus beschäftigen. Das ist, wie sich schon aus den Presseerklärungen der Bundesanwaltschaft ergibt (und aus gefühlten 1 Mio. Belegstellen in den Medien sowieso), keineswegs der Fall. Schließlich sind etliche Beleglinks inzwischen tot. -- Gerald 87.177.189.140 23:25, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ohne Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Wie schon in einer Überarbeitung vorgeschlagen, ist Frau Harms eine geborene Feindel und deshalb kann sie NICHT die Tochter eine Marineoberstabsrichters mit dem Namen Harms sein. (nicht signierter Beitrag von 178.25.84.249 (Diskussion) 20:56, 31. Okt. 2012 (CET))Beantworten