Diskussion:Mordfall Lesley Molseed

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Nik222 in Abschnitt Wahrer Täter
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Wahrer Täter[Quelltext bearbeiten]

Es erscheint mir nach der ersten falschen Verurteilung vermessen, die jetzt verurteilte Person als wahren Täter zu bezeichnen. Mit dem gleichen Recht hätte man bis zu Kiszkos Rehabilitierung ihn als wahren Täter bezeichnen können. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:58, 21. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Wann wäre es denn nicht mehr vermessen, den Täter auch als solchen zu bezeichnen? Mit der rechtskräftigen Verurteilung gilt die bis dahin als Angeklagter (vor Erhebung der Anklage: Beschuldigter) zu bezeichnende Person als Täter, das ist ein feststehender Begriff. Der Zusatz "wahrer" Täter spiegelt hier nur die Besonderheit wieder, dass zunächst Stefan Kiszko als Täter verurteilt wurde, obwohl eigentlich ("in Wahrheit") ein Anderer der Täter war. Ich sehe nicht, was es an dieser Formulierung zu kritisieren gibt. --Nik222 (Diskussion) 10:08, 21. Jul. 2016 (CEST)Beantworten