Diskussion:Multicrypt

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von KaiMartin
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Diesesmal verständlich? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.139.131.86 (DiskussionBeiträge) 13:44, 5. Feb 2008) Björn B. War was? Mei Tropfen! 13:44, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wie meinen? --Björn B. War was? Mei Tropfen! 13:44, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Er bezieht sich auf die Löschung des ersten Versuchs. --P.C. 13:46, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Warum "Er"??? Verstehen Frauen nichts von Technik??? ;-)
Generisches Maskulinum - anhand deiner IP erkennt man das Geschlecht noch nicht ;-) --88.217.107.218 13:54, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Nein, die Beschreibung ist nicht verständlich. Es fängt mit Formalien an: Es fehlt der obligate lexikalische Startsatz "Multicript ist ein ...". Es bleibt im Dunkeln, wer, oder was dieses Verfahren anwendet. Es ist unklar, wer, dieses Verfahren zu welchem Zweck propagiert. Jeder Hinweis auf technische Details fehlen. Ich stelle einen Löschantrag mit der Hoffnung auf Besserung innerhalb von sieben Tagen.---<(kmk)>- 14:15, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
obligatorischer Startsatz eingefügt. Anwendung: In vielen handelsübleichen Satellitenreceiver, Kabelreceiver, DVB-T Receiver (DVB-T ist im Ausland teilweise verschlüsselt). Nochmal: Wenn man also zwei Pay-TV Abos hat, die grundsätzlich unterschiedlich verschlüsselt sind, mit zwei verschiedener dieser Verschlüsselungen kann man beide Pay-TV Abos mit nur einem Receiver nutzen. Insbesondere in Österreich um ORF und Premiere mit einem Receiver empfangen zu können. Die technischen Details können ebenfalls bei den Verschlüsselungen nachgelesen werden. Ach ja, der unter dem Artikel Zugangsberechtigungssystem abgebildete Receiver ist ein Multicrypt-Receiver. Zufrieden?
Löschantrag sollte entfernt werden, Siehe "Wikipedia:Löschantrag entfernen", => "Anlässe", Fall 1. "Die Begründung des Löschantrags trifft nicht mehr zu, da der Artikel nach Antragsstellung entscheidend erweitert oder verbessert wurde." ausserdem trifft meines Erachtens auch Fall 2 zu: "Der Löschantrag war unbegründet. Das ist der Fall, wenn die Begründung für den Löschantrag nicht angegeben wird oder unzureichend ist (z. B. „Der Artikel ist Mist“ oder „Der Artikel ist unstrukturiert“) => "unverständlich. So unbrauchbar" ist keine Begründung!