Diskussion:Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 139.30.32.45
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Nachdem aufgrund einer URV auf eine Stub-Version zurückgesetzt werden musste, habe ich mir erlaubt, das ganze mithilfe der Daten aus dem ehemaligen Artikel Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie ([1]), aus dem aufgrund von Doppeleintrag ein Redirect gemacht wurde, wieder etwas aufzuwerten, selbstverfreilich aktualisiert. Es ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei, aber immerhin keine URV. --Gardini · Schon gewusst? 16:28, 6. Apr 2006 (CEST)


Der Sachverhalt "Mit der Weiterbildung kann mit Abschluss des Humanmedizinstudiums begonnen werden, zur Facharztprüfung müssen beide Approbationen vorhanden sein." ist so nicht richtig. Es gibt zwar eine Muster-Facharztweiterbildungsordnung (ist ja unten auch verlinkt), aber generell ist die Facharztweiterbildungsordnung Ländersache. Daraus folgen dann auch territoriale Unterschiede, wie das in Bayern für den Beginn einer Facharztausbildung zum MKG'ler BEIDE Approbationen gefordert werden. Hier ist auf der Website der DGMKG unter Frage 12 (Quelle: http://www.mkg-chirurgie.de/dgmkg.nsf/0/5E8EFA047B33F424C1256B52004C2F32?OpenDocument) auch eine "offizielle" Information zu finden. (nicht signierter Beitrag von 139.30.32.45 (Diskussion) 17:37, 29. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten