Diskussion:Musa Kart

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Koenraad in Abschnitt Verfahren
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Verfahren[Quelltext bearbeiten]

Die Cumhuriyet schreibt, im Beleidigungsverfahren sei er zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Yargıtay habe bei der Revision das Urteil aufgehoben. Koenraad 06:40, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe das nochmal nachgelesen. Es gab zwei verschiedene Verfahren gegen Kart. Die Darstellung Erdogans als Katze führte bis vor den Yargıtay. Dieser hob das Urteil der Vorinstanz (Geldstrafe von 5.000 YTL) 2005 auf. (Quelle: http://www.hurriyet.com.tr/yargitay-erdogana-karikatur-tazminatini-bozdu-3633882) Das zweite Verfahren wird im Artikel beschrieben. Koenraad 14:30, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten