Diskussion:Muschrik

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Worauf bezieht sich das "dem" in

[...] „Schriftbesitzern“ und Polytheisten. Während Erstere nicht zu den Ungläubigen zählen, aus religiöser Sicht allerdings einen dem nahestehenden Status haben, gelten die Götzendiener als Ungläubige, die [...]?

Könnte man den Satz vielleicht so ergänzen: [...] Während Erstere nicht zu den Ungläubigen zählen, aus religiöser Sicht allerdings einen dem Unglauben nahestehenden Status haben, gelten die [...]? --46.115.18.175 19:20, 17. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]


Habs gemacht. Danke Koen Briefkasten 03:43, 18. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Nach einem Grab ausrichten?[Quelltext bearbeiten]

Der hanbalitische Gelehrte Ibn Taimiya wandte den Begriff allgemein auf alle Menschen
an, die Gräberkult betreiben, sich zum Beispiel beim Gebet nach einem Grab ausrichten,
ganz gleich ob sich diese Menschen selbst zum Islam bekennen oder nicht.

Sehr viele Religionen dazu fallen mir jetzt nicht ein. Hinweise? --Ghettobuoy (Diskussion) 05:06, 13. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Vorschriften über den Umgang mit Muschrikun?[Quelltext bearbeiten]

Was sagt der Koran und was sagt die islamische Rechtsprechung über den aus der Sicht des Islam notwendigen Umgang mit den "Muschrikun"? Sie haben ja wohl nicht wie die Ahl al-kitāb ein Recht den Dhimmi-Status durch Zahlung der Schutzsteuer zu erlangen... Sure 9:6 kommt in den Sinn: "Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen." Heißt dies, dass der korrekte Muslim die "Götzendiener" (= Diffamierung religiös Andersdenkender!), nachdem er ihnen den Islam gepredigt hat, an einen Ort zu bringen hat, wo er vor muslimischen Fanatikern sicher ist (denn offensichtlich ist er ja in Gefahr...) und wenn ja, was für Orte wären das (im (Dār al-Harb, Dār al-Islām[??], oder in einem Dār al-ahd)? Und schließlich ist der sogenannte Götzendiener, nachdem er das "Wort Gottes" gehört hat, ja nicht mehr einer, der nicht mehr Bescheid weiß... Bleibt eigentlich nur die logische Konsequenz, dass man ihm eine Bedenkzeit einräumt, sich zum Islam zu bekehren, oder...?

Wie auch immer, jedenfalls muss das heiße Eisen im Artikel angesprochen werden, inklusive der Frage, wie sich das Thema zu den Menschenrechten und den darauf basierenden Verfassungen, also auch dem deutschen Grundgesetz, verhält... Ich habe versucht, gestützt auf Paret, meinen Teil zur Klärung beizutragen... --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:06, 17. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]