Diskussion:Musikzitat

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ruvo2012 in Abschnitt Wie sieht das praktisch aus
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mich stört als Musiker die ziemlich einseitige Ausrichtung auf das Urheberrecht. Das ist wichtig, aber noch lange nicht alles. Wo bleiben die vielen Zitate im Verlauf der Musikgeschichte? Wäre eine tolle Abhandlung wert. -- Metzner 01:34, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Musikzitat nur im Musikwerk??[Quelltext bearbeiten]

vielerorts findet man die ansicht, dass musikzitate nur in musikwerken, also nicht in "selbständigen wissenschaftlichen sprachwerken", erlaubt wären. m.e. entspricht dies nicht dem sinn des gesetzes. die entsprechende regelung in § 51 m.e. zielt darauf, dass das zitieren auch in musikwerken erlaubt ist. die neufassung des § 51 (s. http://www.mediaculture-online.de/fileadmin/bibliothek/flechsig_bewegtbild/flechsig_bewegtbild.pdf) scheint dies klarzustellen. sonst wäre ja ein wissenschaftlicher oder didaktischer (schrift- oder wort-)text, z.b. ein film, über musik nicht möglich... kann jemand vielleicht material hierzu beibringen... das internet schweigt zum thema fast völlig... danke!

--HilmarHansWerner 20:48, 12. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wie sieht das praktisch aus[Quelltext bearbeiten]

Daß das Musikzitat legal ist und der zitierte Urheber diesen Eingriff in seine Rechte hinnehmen muß, kommt aus diesem Artikel heraus. Was aber nun macht rein praktisch ein Komponist, wenn er ein Musikzitat in einer Komposition hat und er diese Komposition veröffentlichen und deshalb z. B. bei der Gema anmelden will? Oder wie soll ein Musikzitat dokumentiert werden? Diese Antwort fehlt meines Meinung. (nicht signierter Beitrag von Ruvo2012 (Diskussion | Beiträge) 17:34, 27. Mär. 2017 (CEST))Beantworten

Urheberrechtsnovelle 2015[Quelltext bearbeiten]

Sollte hier der gesamte § 42f zitiert werden?

Sollte hier der alte § 52, der aufgehoben wurde, weiter Bestand in Artikel haben, oder gehört das alte Zeug gelöscht?