Diskussion:Musterfeststellungsklage

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Markus Bärlocher in Abschnitt Erfolgsbilanz
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Wo?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich in der vorliegenden Form scheint's nur auf die Bundesrepublik. Sollte das nicht gleich am Anfang erwähnt werden? -- Peter Gröbner -- 21:49, 7. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Peter Gröbner 15:43, 8. Sep. 2018 (CEST) (Von Tim erledigt. Danke)

Kritikbereich[Quelltext bearbeiten]

Die Kritik verstößt gegen die Wikipediaregeln. Wiki ist kein wissenschaftlicher Aufsatz der Schwächen eines Gesetzes aufzeigen soll, sondern gibt wenn dann nur die Kritik anderer wieder. Hier werden jedoch eigenständig Schwächen des Vorhabens aufgezählt (nicht signierter Beitrag von 2a01:4f8:212:1794::6 (Diskussion) 15:28, 23. Okt. 2018 (CEST))Beantworten

Wenn die Kritik - wie in diesem Falle - eine allgemeine und quer durch die Bevölkerung diskutierte ist, hat eine solche Darstellung ihre enzyklopädiemethodische Berechtigung, da lediglich "erwähntes Allgemeingut". (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.40 (Diskussion) 22:19, 15. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Dieselklage[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen aber noch ein paar Hersteller:

  • Laut der BUND-Klage von Juli 2017 haben VW, Porsche, Audi, Daimler und BMW illegale Abschalteinrichtungen verbaut.
  • Am Dieselgipfel über Softwareupdates für Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen und Verschrottungsrabatte haben im August 2017 VW, BMW und Daimler teilgenommen.
  • Die Deutsche Umwelthilfe hat 2015 bei BMW und Mercedes illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen.
  • Laut n-tv hat das Kraftfahrt-Bundesamt bis Juni 2018 mindestens fünf Daimler-Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung eindeutig identifziert und sieht eine Reihe weiterer Modelle des Herstellers unter Verdacht.
  • Laut des Bundesverkehrsministeriums sind auch Autos von Porsche betroffen.
  • Auch der DLF hat heute in seiner Berichterstattung zur Musterfestellungsklage Daimler und Mercedes mit auf der Liste an Herstellern genannt, deren Dieselkunden sich nun der Klage anschließen könnten, hat aber dazu gesagt, daß sich die gesamte Musterfeststllungsklage im Dieselskandal auf ein einziges Motormodell beziehen würde, das von mindestens sechs verschiedenen Herstellern verbaut worden wäre, wo der DLF eine lange Zahlenreihe als Produktionsname oder Katalognummer des Motors genannt hat, so daß man also nachkucken müsse, ob das eigene Dieselauto genau diesen einen Motor hätte, um sich der Klage anschließen zu können.

Wieso wird in diesem Artikel dann aber behauptet, daß sich ausschließlich Kunden von VW, Audi, Skoda und Seat der Musterfeststellungsklage anschließen könnten? Was ist mit Dieselkunden von BMW, Mercedes, Daimler und Porsche? Und wenn es so sehr am Motormodell hängt, sollte wohl diese eine bestimmte, lange Katalog- oder Modellnummer auch noch im Artikel genannt werden. Im Artikel Abgasskandal wird der Motor VW EA189 genannt, im dortigen Artikel steht aber garnichts davon, daß dieser bei Autos verbaut worden wäre, die nicht von VW waren? Reuters sagt darüberhinaus, daß dieselbe illegale Abschalteinrichtung bei einer ganzen Reihe an verschiedenen Motoren verschiedener Hersteller eingesetzt worden sei; wie paßt das mit der Aussage des DLF zusammen, daß sich die Klage nur auf ein einziges Motormodell beziehen würde? --46.93.158.170 14:24, 1. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Bitte beachten: der Artikel heißt Musterfeststellungsklage und nicht Dieselskandal--Hfst (Diskussion) 21:36, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Grammatik ist auch in Enzyklopädien anwendbar![Quelltext bearbeiten]

Sollte der Satz " Ein derartiger Schutz, wie er in den Vereinigten Staaten durch die class action möglich ist, gibt es für Verbraucher in Deutschland bis jetzt nicht." nicht grammatikalisch korrekter und stilistisch besser heißen: " Einen derartigen Schutz, wie er in den Vereinigten Staaten durch die class action möglich ist, gibt es für Verbraucher in Deutschland bis jetzt nicht." ?? Oder andere Variante: " Ein derartiger Schutz, wie er in den Vereinigten Staaten durch die class action möglich ist, existiert für Verbraucher in Deutschland bis jetzt nicht." Wat denn nu?  ;-) In der Juristerei kommt es selbst auf ein Komma an! Da sollte auch eine Enzyklopädie nicht derart schlampen, schließlich könnte es ja jemand tatsächlich lesen ... ;-) (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.40 (Diskussion) 22:15, 15. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Der König (Disk.·Beiträge) 21:15, 25. Dez. 2022 (CET)

Erfolgsbilanz[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen im Artikel folgende Informationen:

  1. Von x eingereichten Klagen: wieviele werden positv bzw. negativ beschieden?
    bzw. gibt es auch welche "die nicht angenommen" werden oder so?
  2. Welche Klagen hatten im Nachgang eine mit dem Urteil korrespondierende grosse gesellschaftliche oder wirtschaftliche Wirkung? (Beipiele und Beschreibung der Wirkung)
  3. Welche der klageberechtigten Institutionen sind besonders erfolgreich?
  4. Wie hoch sind die Prozesskosten? (Bandbreite und ausgewählte Beispiele)
  5. Wie hoch sind die sozialwirtschaftlichen Gewinne? (rückwirkend geschschätzt)

Gruss, --Markus (Diskussion) 13:04, 20. Jan. 2023 (CET)Beantworten