Diskussion:Mustervertrag

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von AkariAIA in Abschnitt Überarbeitung
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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand etwas dagegen, wenn ich diesen Artikel ein wenig überarbeite? Beispiel: AGB sind kein Beispiel für einen Mustervertrag. AGB ist ein rechtlicher Begriff, der in §§ 305 I BGB definiert ist. Danach sind alle Musterverträge AGB und das ist auch ständige Rechtsprechung des BGH. --AkariAIA (Diskussion) 20:34, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Nur zu, Handeln tut not. § 305 BGB regelt die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag; das sind standardisierte in Verträgen regelmäßig wiederkehrende Vertragsbestandteile, die deswegen einem Vertragstypmuster entsprechen, mehr aber auch nicht. „Mustervertrag“ bedeutet Vertragsvorlage, sodass der Laie ein Verständnis um die von ihm gerne geregelten Gegenstände erhält. Das ist qualitativ etwas anderes. „Kauf auf Muster“ gäbe es auch noch, ist aber hier nicht gemeint, also: bitte gerne überarbeiten. --Stephan Klage (Diskussion) 22:55, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ja, sehe ich auch so --AkariAIA (Diskussion) 16:45, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten