Diskussion:Musterzulassung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von VonDerSchuldenburg in Abschnitt Musterzulassung vs. Einzelstückzulassung (2015)
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EASA, und nicht das LBA? (2008)[Quelltext bearbeiten]

Ich denke für die Erteilung von Musterzulassungen ist die EASA zuständig und nicht das LBA? -- 217.83.115.108 16:49, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Fehler und irreführende Beschreibungen (2014)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt das Thema Musterzulassung lückenhaft (z.B. Einordnung der Musterzulassung im internationalen, europäischen und nationalen Luftverkehrsrecht), fehlerhaft (z.B. "Sie erfolgt durch die Luftfahrtbehörde des Staats, in dem das Luftfahrzeug später registriert wird." - stimmt z.B. für zivile Transportflugzeuge in Europa nicht) und irreführend (z.B. "Die Musterzulassung (...) ist die offizielle Zulassung (..) eines Luftfahrzeugs zum Flugverkehr" - hier fehlt das Wort Musterzulassung).
Werde mich in den kommenden Tagen mal daransetzen, den Artikel auf Basis der Gesetzes- und Vorschriftenlage neu zu schreiben. Das derzeit als Beleg herangezogene Werk von Herrn Hinsch ist zwar eines der wenigen Fachbücher zu diesem Thema auf dem Markt, allerdings auch nur Sekundärliteratur.
--Friesenjung (Diskussion) 23:57, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Musterzulassung vs. Einzelstückzulassung (2015)[Quelltext bearbeiten]

Der Gesetzgeber kennt einen Unterschied zwischen Musterzulassung vs. Einzelstückzulassung. Es mündet zwar beides in einer Verkehrszulassung. Aber es existiert doch ein Unterschied. (siehe Luftfahrzeuge benötigen vor der Zulassung zum Verkehr die Musterzulassung, bzw. Einzelstückzulassung. In der Muster-/ Einzelstückzulassung wird überprüft, ob das jeweilige Luftfahrzeug die zugrunde liegenden Bauvorschriften erfüllt. http://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/Musterzulassungen_node.html) --(nicht signierter Beitrag von VonDerSchuldenburg (Diskussion | Beiträge) 12:26, 2. Okt. 2015‎ (CEST))Beantworten