Diskussion:Mutter-Kind-Parkplatz

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 2.204.192.122 in Abschnitt Vater-Kind-Parkplatz
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Vater-Kind-Parkplatz[Quelltext bearbeiten]

Gibt es in Deutschland auch "Vater-Kind-Parkplatz" ?

Wie werden diese beschildert ? (nicht signierter Beitrag von 87.144.245.176 (Diskussion) 10:21, 15. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Aus dem Artikel: Anders als Behindertenparkplätze sind in Deutschland Mutter-Kind-Parkplätze nicht verkehrsrechtlich geregelt; die StVO sieht sie nicht vor. Es gibt also weder für Mutter- noch für Vater-Parkplätze irgendwelche offiziellen Beschilderungen. --Thorbjoern 10:53, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

wo gibt es in Deutschland "Vater-Parkplätze" ? (nicht signierter Beitrag von 87.144.245.176 (Diskussion) 23:10, 15. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

In einem Supermarkt in meiner Naehe gibt es mittlerweile Eltern-Kind-Parkplaetze. Richtig so! (nicht signierter Beitrag von 213.196.245.121 (Diskussion) 00:27, 13. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Ist manchmal schwierig. Hab mit meinem Kind auf einem Mutter-Kind-Parkplatz geparkt (Getränkemarkt), weil ich das sexistisxh finde, und dachte, ein Vater-Kind-Parkplatz ist das Gleiche. Nun ist mein Kind 190cm und einiges größer als ich. Wurden angepflaumt. So wirklich hatte ich nicht begriffen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um auf so einem Parkplatz zu stehen. Aber nun weiß ich es ja. Danke für den Artikel --2.204.192.122 17:08, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Mutter-Kind-Parkplatz[Quelltext bearbeiten]

Nach einem Vorfall vor einem Kreiskrankenhaus bei dem mir (Vater bringt Sohn <3 Jahre zur Notaufnahme) eine Frau die Nutzung des "Mutter-Kind-Parkplatzes" verwehrte, wurde der nach mehrmaligen Protesten in einen "Eltern-Kind-Parkplatz" abgeändert. Es gibt da m. W. eine juristische Position, wonach "Mutter-Kind-Parkplätze" per se diskrimminierend und im öffentlichen Raum (und Krankenhäuser sind trotz Privatisierung soetwas) NICHT zulässig sind. Gleiches gilt für Schwimmbäder, Rathäuser etc. Verstöße werden daher auch "nur" über das Hausrecht geahndet, nicht mit Bußgeld (auch wenn der Parkplatz der Gemeinde gehört; so die mündliche, nicht-repräsentative Auskunft einiger Ordnungsämter). Problematisch bleiben die privat-bewirtschafteten Parkhäuser, deren kommunaler Charakter/Eigentumsanteil nicht offensichtlich sind. Die Formulierung "nicht in Stvo-geregelt" trifft das nicht ganz. Der Beitrag sollte doch im Sinn und Geist echter Gleichberechtigung überarbeitet/präzisiert werden. Ich glaube es liegt schlicht daran, dass bislang noch keiner geklagt hat. (nicht signierter Beitrag von Ch. Engels (Diskussion | Beiträge) 10:19, 27. Jul 2016 (CEST))