Diskussion:Nötigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Djehle
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wäre es evtl. sinnvoll, den Teilsatz "die das Opfer zu einer Handlung zwingt" zu "die das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt" zu erweitern? In den Seiten zu den nationalen Regelungen wird ebenfalls stets von Handlung, Duldung bzw. Unterlassung gesprochen. Auch auf der Seite zu 'Duldung (Recht)' werden im Abschnitt 'Duldung im Strafrecht' alle drei Begriffe erwähnt. (nicht signierter Beitrag von Djehle (Diskussion | Beiträge) 22:53, 6. Dez. 2019 (CET))Beantworten