Diskussion:Nürnberg-Klausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Albtalkourtaki in Abschnitt Rechtfertigung durch Radbruchsche Formel?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtfertigung durch Radbruchsche Formel?[Quelltext bearbeiten]

Die Radbruchsche Formel wurde erstmals 1946 in der SJZ formuliert, allein der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dauerte von Ende 1945 bis Oktober 1946, ich bezweifel, dass bei der Beantwortung der BVorfrage, ob die Prozesse trotz Rückwirkungsverbot zulässig sind bereits die Radbruchsche Formel angewandt wurde. V.a., da es sich um eine in einer deutschen Fachzeitschrift veröffentlichte Formel handelt, die Ankläger und Richter in den Nürnberger Prozessen aber in anderen Rechtsordnungen fussten.--Kriddl du darfst mich durchaus ansprechen 08:20, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Es behauptet ja auch niemand, dass sich schon die Vorbereiter und Richter der Nürnberger Prozesse auf Radbruch berufen hätten. Die rechtstheoretische Rechtfertigung hat aber - gleichzeitig und unabhängig - Radbruch formuliert. Tatsächlich beruhte der rechtstheoretische Hintergrund der Nürnberger Prozesse eher auf den Überlegungen, die der Schaffung des Kriegsvölkerrechts zugrunde lagen als auf den allgemein-strafrechtstheoretischen Gedanken Radbruchs, die dann Eingang in die EMRK gefunden haben und mit dem Begriff "Nürnberg-Klausel" bezeichnet werden. -- Albtalkourtaki 08:28, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten