Diskussion:NATO-Truppenstatut

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verlinkte Gesetzestexte sind nicht aktuell![Quelltext bearbeiten]

Hallo, die verlinkten Fassungen des NTS und des Zusatzabkommens sind nicht in der aktuellen Fassung (siehe dazu der Link zu den Änderungen von zuletzt 1994).

Gibt es keine aktuellen Fassungen im Internet?

lg! (nicht signierter Beitrag von 94.219.95.198 (Diskussion | Beiträge) 15:18, 19. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Kostenfrage?[Quelltext bearbeiten]

Man sollte bei solchen Fragen die Kostenfrage nicht auslassen. Japan und Korea sollen 75 %, Deutschland 100 % für die in Deutschland stationierten Truppen bezahlen. Wieviel ist das und wie lange gelten die jeweiligen Abkommen? Australien soll auch zahlen, aber warum wird das überall - so scheint es - verheimlicht. Auch bei Truppen greift die Kosten- und Nutzenfrage von öffentlichen Geldern, sollte man meinen. 144.136.192.15 04:53, 8. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bullshit. Nur weil es nicht erwähnt wird, wird es doch nicht verheimlicht. --Benatrevqre …?! 15:41, 26. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Laut Linkspartei: „Die Bundesrepublik Deutschland trägt für die US-Kriegspolitik Mitverantwortung, indem sie dem aggressiven Militärapparat die In­frastruktur zur Verfügung stellt und sie mitfinanziert. In den Jahren 2001 bis 2006 summierten sich diese nach Angaben der Bundesregierung auf 460 Millionen Euro.“ [1]. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 07:48, 23. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Rechtsgrundlagen[Quelltext bearbeiten]

Laut Linkspartei: „Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Militärbasen sind das NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951, der Aufenthaltsvertrag von 1954 und das Zusatzabkommen zum NTS von 1959 (ZA-NTS). Das NTS hat eine Kündigungsfrist von einem Jahr und das ZA-NTS und der Aufenthaltsvertrag von zwei Jahren.“ Der Aufenthaltsvertrag hat schon einen Artikel? [2]Simplicius Hi… ho… Diderot! 07:48, 23. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]