Diskussion:Nachlass

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Kulturkritik in Abschnitt LEAF& Nachlässe (2004–2006)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weblinks (2004–2011)[Quelltext bearbeiten]

Warum gehört Http://www.leaf-eu.org LEAF (Linking and Exploring Authority Files) gerade in diesen Artikel? --Bubo 21:37, 11. Nov 2004 (CET)

Der link amtliche (!) Vordrucke führt auf die Seite einer Rechtsanwaltskanzlei. Dort kann man sich dann auch gleich ein Formular herunterladen, um dieser Kanzlei Vollmacht zu erteilen. Das geht natürlich nicht: Der link suggeriert die Weiterleitung zu einem öffentlichen Organ und ist in Wirklichleit aber Werbung - selbst wenn diese Kanzlei auf ihrer Seite auch amtliche Vordrucke anbietet. Bitte löschen! --(nicht signierter Beitrag von 217.7.252.210 (Diskussion) 08:35, 3. Mär. 2011‎ (CEST))Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Kulturkritik (Diskussion) 10:02, 29. Jul. 2023 (CEST)

LEAF& Nachlässe (2004–2006)[Quelltext bearbeiten]

Ganz einfach: Nachlässe haben eine Provenienz. Das ist entweder eine Person oder aber eine Körperschaft. Diese können normiert z.B. aus der PND aufgenommen werden. LEAF beschäftigt sich mit europäischen Normdaten und einzelne Personen können normiert bspw. mit in MALVINE nachgewiesenen Nachlässen in Verbindung gebracht werden. --(nicht signierter Beitrag von Gm~dewiki (Diskussion | Beiträge) 16:18, 15. Nov. 2004‎ (CEST))Beantworten

Ich habe mal den Begriff Bestandsbildner rot unterlegt um anzudeuten, dass ein Normalmensch bei solchen Worten zweimal hinschauen muss. Entweder wird dieser "Fachterminus", der im allgemeinen Wortschatz mit Sicherheit nicht vorkommt, hier schon erklärt, oder es findet sich jemand, der das juristisch korrekt allgemein verständlich in eiem eigenständigen Beitrag ausdrücken kann. (Ich weiß. Wir Mediziner werden auch öfters auf diese Kommunikationsprobleme angesprochen.) --Robodoc 22:22, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten
welchen Sinn hat der Rotlink für den Normalleser? --Kulturkritik (Diskussion) 10:04, 29. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Dürftig, dürftig… (2008)[Quelltext bearbeiten]

Bezeichnet Nachlass im Deutschen wirklich nur den Nachlass im Todesfall? Ich denke aber, er bezeichnet (wie das englische estate) ebenso den im Insolvenzfall! Sonst müssten wir spitzfindiger sein und direkt auf estate#inheritance verlinken! --andy 92.230.130.110 20:53, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Kulturkritik (Diskussion) 10:02, 29. Jul. 2023 (CEST)