Diskussion:Nachrichtendienste des Bundes

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Asperatus in Abschnitt Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes
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Nötig?[Quelltext bearbeiten]

Warum ist dieser BKS denn nötig?--Sanandros (Diskussion) 21:32, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 22:32, 3. Jan. 2019 (CET)
In welches Archiv?--Sanandros (Diskussion) 23:22, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Koi Ahnung. Mach mal bitte. Damit rumzuwurschteln ist jetzt auch nicht mein Interesse. :-) Benatrevqre …?! 00:06, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ja ein Archiv ist eigentlich erst nach einer bestimmten Frequenz von Beiträgen nötig.--Sanandros (Diskussion) 08:08, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Im Artikel Steinmeier steht, er wäre Geheimdienstkoordinator gewesen.--Wikiseidank (Diskussion) 08:39, 11. Feb. 2020 (CET)Beantworten

dort präzisiert.--Asperatus (Diskussion) 17:30, 12. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ähnliche Aufgaben[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage "Andere öffentliche Stellen des Bundes haben teilweise ähnliche Aufgaben und Befugnisse wie die Nachrichtendienste des Bundes, ohne offiziell als Nachrichtendienste zu gelten und deshalb einer besonderen Kontrolle zu unterliegen. Dazu zählen das Bundeskriminalamt, das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik der Bundespolizei, das Zollkriminalamt und die mit der Nachrichtengewinnung und Aufklärung befassten Dienststellen der Bundeswehr." würde ich gerne belegt sehen.--Sanandros (Diskussion) 21:35, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Welchen Teil der Aussage bezweifelst du denn? Dass sich BKA, ZKA und Co. der genannten Mittel bedienen, ist doch eigentlich unstrittig oder? TheGlobetrotter ~ 03:03, 23. Feb. 2020 (CEST)Beantworten
Aber wenn sie irgend welche Mittel anwenden, wie z.B. Telefon abhören, dann muss das von einem Richter genehmigt werden. Stichwort Gewaltenteilung. Und Aufklährungseinheiten dürfen nur im Krieg oder im Spannungsfall nachrichtendienstliche Mittel ohne genehigung Anwwenden. Daher so wie er jetzt da steht, könnte man meinen es gebe keine Gewaltenteilung, daher "ohne besondere Kontrolle" würde ich gerne belegt sehen.--Sanandros (Diskussion) 06:53, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe die Formulierung angepasst. Gemeint ist, dass andere öffentliche Stellen keiner spezifisch nachrichtendienstlichen Kontrolle unterliegen (z. B. PKGr, G10, Vertrauensgremium). Unter Gewaltenteilung versteht man im Allgemeinen die Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative. Hier gehören aber sowohl die ND als auch die anderen öffentlichen Stellen der Exekutive an. Was die Streitkräfte angeht: Ihre Aufgabenbeschreibung im Gesetz ist wage gefasst: "zur Verteidigung". Daraus leitet sich der Auftrag ab, Erkenntnisse über den Gegner zu gewinnen. Die Kräfte der FmEloKa gewinnen sowohl im Frieden aus ortsfesten Anlagen, als auch in den Einsatzgebieten mobil, (heimlich) Erkenntnisse. Die Befugnis dazu würde bislang nicht angezweifelt. Sie leitet sich direkt aus dem GG ab und ist nicht einfachgesetzlich geregelt.--Asperatus (Diskussion) 10:34, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ja ist jetzt besser, aber ich hätte "speziellen nachrichtendiensltichen Kontorlle" gesagt. Klar dann gibt es eine zusätzliche Widerholung des Wortes Nachrichtendienst was dann auch nicht so gut klingt. Können sich ja mal die Sprachexperten äussern. @Altsprachenfreund: Was meinst du dazu?--Sanandros (Diskussion) 22:37, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nachrichtendienste des Bundes vs. Nachrichtendienste in der Bundesrepublik[Quelltext bearbeiten]

Bitte bei Bearbeitungen des Artikels den feinen Unterschied zwischen Nachrichtendiensten des Bundes und Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik beachten. Sachverhalte, die alle aktuellen deutschen Nachrichtendienste betreffen, also BND, BfV, MAD und Landesbehörden für Verfassungsschutz, gehören nicht hierher. Gemäß Lemma soll er sich mit den Spezifika beschäftigten, die BND, BfV und MAD gemeinsam betreffen. Dies sind beispielsweise die Bereiche Koordination und Kontrolle. Trennungsgebot und die Auswirkungen der informationellen Selbstbestimmung betreffen jedoch alle 19 deutschen Nachrichtendienste.--Asperatus (Diskussion) 11:42, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Danke. Aber warum musst du dass erwähnen?--Sanandros (Diskussion) 22:32, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes[Quelltext bearbeiten]

RoBri besteht darauf, die Abteilungsleiterin aus der Quelle (Spiegel-Artikel) stehen zu lassen, obwohl es im WP-Artikel nur um die Funktion geht (beim Spiegel denkt der Autor vermutlich an eine bestimmte Frau). Gemäß Beamtenrecht kann aber Mann oder Frau die Funktion Abteilungsleiter/in haben. Es gibr daher keinen Sinn, im Artikel die weibliche Form zu übernehmen.--78.55.39.205 19:23, 31. Dez. 2021 (CET) Laut diesem Artikel ist die Position des Abnteilungsleiters seit Mitte 2021 unbesetzt, Frau Rebohle ist Leiterin der Gruppe 71. Falls sie inzwischen zur Abteilungsleiterin befördert sein sollte, ergäbe diese Bezeichnung im Spiegel-Artikel Sinn. Dann sollte man diese neue Abteilungsleiterin mit Beleg im Artikel ergänzen, ich finde aktuell nichts dazu. Es bleibt die Frage, ob im Artikel bei der Aufteilung der Aufgaben des früheren Beauftragten auf den Chef des Kanzleramts und eine weitere Person Abteilungsleiterin für die Person (falls dem so ist) oder Abteilungsleiter für die Funktion stehen sollte.--77.191.90.194 01:48, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Es geht hier um die Aufteilung zwischen zwei konkreten Personen. Sobald der Name der neuen Abteilungsleiterin 7 bekannt ist, kann diese ergänzt werden.--Asperatus (Diskussion) 18:05, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
OK - Sie scheinen also über Geheimwissen zu verfügen, das noch nicht publiziert ist, und sich darauf zu berufen. Dem Wikipedia-Prinzip scheint mir das eher nicht zu entsprechen. Aber gut, ich verzichte auf Änderungsvorschläge, da ich jedenfalls nicht mehr weiß.--78.54.57.152 23:55, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Dass es um zwei konkrete Personen geht, steht in dem Spiegel-Artikel. Einerseits Chef BKAmt, der öffentlich bekannt ist, und Abteilungsleiterin 7, die meines Wissens noch nicht öffentlich ist und auch ich nicht kenne.--Asperatus (Diskussion) 17:21, 6. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Inzwischen ist die Abteilungsleiterin 7 Dagmar Busch bekannt. Dann sollte man jetzt konsequent überall Abteilungsleiterin schreiben, wo es um diese Position seit ihrer Ernennung geht.--Charkow (Diskussion) 01:05, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wo es um die Dienststellung allegemin geht, sollte man das generische Maskulinum verwenden. --Asperatus (Diskussion) 19:57, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten