Diskussion:Nachtragsmanagement

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.176.216.28 in Abschnitt Werbung zulässig?
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Werbung zulässig?[Quelltext bearbeiten]

Den Link sollte in der Tat mal jemand entfernen! (nicht signierter Beitrag von 84.176.216.28 (Diskussion) 11:59, 18. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Hi, ich darf mich wundern, wieso das Umweltinstitut unten in den Einzellinks konkret Werbung betreiben darf. Ist dies der sinn der Plattform??

Gruss Kritiker (nicht signierter Beitrag von 78.43.92.212 (Diskussion) 12:23, 25. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Beitrag unvollständig![Quelltext bearbeiten]

In dem Beitrag wird ausschließlich der Umgang mit Nachträgen in VOB-Verträgen beschrieben. Der Umgang mit Nachträgen nach dem BGB (neues Bauvertragsrecht) fehlt vollends.