Diskussion:Natürlicher Wille

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Fspade in Abschnitt Natürlicher Wille bei Dementen
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Hallo Leute,
leider wird in diesem Artikel so gut wie nichts darüber gesagt, was juristisch unter dem "natürlichen Willen" verstanden wird. Statt dessen wird allzu deutlich (jedenfalls nach meinem subjektiven Empfinden), dass der Schreiber die juristische Unterscheidung zwischen natürlichem und freiem Willen nicht für sinnvoll hält. Sollte dies tatsächlich auf breiterer Front umstritten sein, dann könnte dies deutlich neutraler dargestellt werden.
Im übrigen halte ich die Frage nach der Willensfreiheit nicht für eine wissenschaftliche, sondern für eine philosophische, denn sie umfasst auch die Problematik, was die Willensfreiheit eigentlich ist.
--michaelsy 12:55, 1. Nov 2004 (CET)

Das Beispiel des Betreuten geht fehl: Die Anordnung der Betreuung allein hat wenig bzw. nichts mit dem "freien Willen" und der Geschäftsfähigkeit zu tun. --Der letzte Enzyklopädist 19:04, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Irrtum, seit dem 1.7.2005 ist das nun doch so. Da wurde in § 1896 Abs. 1a eingefügt, dass gegen den freien Willen eine Betreuung nicht angeordnet werden darf. Aber ansonsten ist die Kritik am Artikel berechtigt.

HDeinert2002 22:04, 16. Jun 2006 (CEST)

Wenn es eigentlich keinen freien Willen gibt, muss es zumindest einen Grauzonenbereich geben, wo die Bestimmung des nur noch vorhandenen natürlichen Willens willkürlich sein muss.

Natürlicher Wille bei Dementen[Quelltext bearbeiten]

Es muss klar sein, dass die freiwillige Nahrungsaufnahme eines schwer dementen Menschen, nicht als dem dokumentierten oder mutmaßlichen Willen entgegenstehender Ausdruck eines Lebenswillens gewertet wird. Die Natürlichkeit der Nahrungsaufnahme ist dann eher nicht mehr Willens- sondern Reflexgesteuert und evtl. auf die kurzfristige sensorische Stimulation ausgerichtet. Gibt es dazu Rechtskommentare oder Rechtsprechung? Frank Spade (Diskussion) 17:53, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten