Diskussion:Nebenkosten

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Habe mir erlaubt, das Überarbeiten-Kennzeichen zu setzen, da hier völlig unterschlagen wird, dass der Begriff "Betriebskosten" auch in zahlreichen anderen Bereichen außerhalb des Mietrechts gebräuchlich ist, vor allem in den Wirtschaftswissenschaften. Bitte ergänzen ! --Bernd vdB 02:09, 3. Jan 2006 (CET)

Deshalb ist Lemma auch NEBENKOSTEN. Der (gebräuchliche) Ausdruck (Betriebskosten) ist lediglich ergänzend in Klammern gesetzt. Sehe daher keine Notwendigkeit für Überarbeitungs-Baustein--KV28 07:06, 3. Jan 2006 (CET)
Betriebskosten werden über redirect zu den Nebenkosten geführt! Also entweder Artikel Betriebskosten neu aufbauen mit Link auf die Nebenkosten oder im Artikel Nebenkosten auf alle Bereiche auserhalb des Mietrechts eingehen. Mit freundlichen Grüßen --Ronaldo 00:28, 4. Jan 2006 (CET)


"Kalte / warme" Betriebskosten[Quelltext bearbeiten]

Es fällt völlig ein Hinweis zur allgemein getroffenen Unterscheidung zwischen Kalten und Warmen Betriebskosten. Dies würde das Verständnis des Zusammenhangs von Heinzungskosten und den Nebenkosten erhöhen. Siehe letzten Weblink im Artikel. --141.57.1.154 16:36, 12. Okt 2005 (CEST)

'tschuldigung - ich bin seit 10 Jahren in der Wohnungswirtschaft tätig, aber diese Differenzierung habe ich noch nie gehört....--KV28 14:14, 6. Jan 2006 (CET)
Ist aber nicht ungewöhnlich. Im juristischen Sprachgebrauch durchaus üblich. Aschmidt 01:24, 30. Jul 2006 (CEST)

Internetanschluss Nebenkosten?[Quelltext bearbeiten]

Laut der Betriebskostenverordung fällt der Fernsehanschluss unter die Nebenkosten. Wenn dem Mieter eine pauschale Internetbenutzung gestellt wird, darf diese dann auch über die Nebenkosten abgerechnet werden? Wenn ja, bitte kurz im Artikel erwähnen.

Im Einklang mit der erwähnten Betriebskostenverordnung werden die Mietnebenkosten im Artikel Betriebskosten behandelt. Ich habe die Frage auf die dortige Diskussionsseite kopiert und eine erste Antwort dazu geschrieben.
--Sebastian Mehlmacher 11:09, 31. Jul 2006 (CEST)

Abrechnung durch Hausverwalter[Quelltext bearbeiten]

Wenn der Hausverwalter durch einen Fehler im letzten Jahr Nebenkosten nacherhebt, muß man sie Ihm zahlen? In meinem Fall kann ich durch Mieterwechsel diesen Betrag nicht mehr umlegen. Das Geld ist für mich als Vermieter somit unnötig verloren. Ursula

Erster Satz, grammatikalisch definitiv nicht richtig.