Diskussion:Nettoexplosivstoffmasse

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 193.171.152.104 in Abschnitt Weiterleitung
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Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für sinnvoller, das Lemma auf Pyrotechnischer Satz statt, wie bisher, auf Sprengstoffgesetz (Deutschland) weiterzuleiten. Bestehen Einwände/andere Vorschläge? Grüße Minos (Diskussion) 19:15, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Mach ruhig. Das eigentlich wichtige an der Seite (zu erklären was die Nettoexplosivmasse ist) wird so oder so weder von der einen noch von der anderen Seite erfüllt. --193.171.152.104 11:07, 22. Aug. 2019 (CEST)Beantworten