Diskussion:Netzanschlussvertrag

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Melopsittacus in Abschnitt fehlerhaft
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fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Bin mir nicht sicher aber ich denke der artikel bzgl Anschlussnehmer ist falsch heute ist das doch der Anschlussnutzer (nicht signierter Beitrag von 193.25.22.40 (Diskussion | Beiträge) 10:36, 18. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Nein, der Artikel ist in der Hinsicht schon richtig. Anschlussnutzer und Anschlussnehmer sind beides Begriffe aus der Niederspannungsanschlussverordnung, keiner der beiden Begriffe ist insofern älter oder jünger. Beide können ein und dieselbe Person sein, müssen es aber nicht. Der Artikel Anschlussnutzungsvertrag erklärt das gut. Ich finde aber auch, dass der letzte Satz insofern missverständlich ist, als er impliziert, dass der Anschlussnehmer zugleich auch der Anschlussnutzer und der Kunde des Stromliefervertrags ist - das kann er sein, muss er aber nicht. Mir fällt leider keine Alternative ein, die genauer ist, ohne den Satz unnötig aufzublähen. -- Melopsittacus 09:28, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten