Diskussion:Neubekanntmachung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Dk0704 in Abschnitt Bekanntmachungserlaubnis
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Bekanntmachungserlaubnis[Quelltext bearbeiten]

In der Regel ergeht hierfür im Gesetzgebungsverfahren mit dem Änderungsgesetz eine Bekanntmachungserlaubnis, auf die hin das Gesetz im jeweiligen Verkündungsblatt (für die Bundesrepublik Deutschland z.B. das Bundesgesetzblatt) neu bekannt gemacht werden darf.

Verstehe ich das richtig, dass das Parlament nicht das Gesetz neu verabschiedet, sondern nur der Regierung erlaubt, die geltende Fassung nochmal im Gesetzblatt zu veröffentlichen? --Universalamateur (Diskussion) 13:12, 20. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, richtig verstanden. Die Neubekanntmachung ist, vereinfacht gesagt, nur eine Lesefasung des geänderten Gesetzes. Sie enthält selbst keine Änderungen und muss nciht nochmal durchs Parlament. Siehe auch hier --Dk0704 (Diskussion) 13:23, 20. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Dann wundere ich mich ein bisschen über diesen Abschnitt in Bürgerliches Gesetzbuch:

Am 2. Januar 2002 erfolgte im Zuge der umfassenden Reform des Schuldrechts eine Neubekanntmachung des BGB.[4] Dabei wurde der Text auch an die neue deutsche Rechtschreibung angepasst. Ferner erhielt jeder Paragraph eine Überschrift.

Ich hätte gedacht, dass den Paragraphen eine Überschrift zu geben auch als Änderung des Wortlauts zählt. Die Schuldrechtsreform sowieso. Entweder hier oder in Bürgerliches Gesetzbuch stimmt also etwas nicht. --Universalamateur (Diskussion) 19:04, 20. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Demnach hat die Neubekanntmachung in der aktuell geltenden Rechtschreibung zu erfolgen. Und die Überschriften wurden dem BGB mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 verpasst, das auch die Ermächtigung zur Neubekanntmachung enthielt. Hat also alles seine Richtigkeit. --Dk0704 (Diskussion) 19:29, 23. Jun. 2019 (CEST)(nicht signierter Beitrag von Dk0704 (Diskussion | Beiträge) 19:23, 23. Jun. 2019 (CEST))Beantworten