Diskussion:Neue Juristische Wochenschrift

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Die JW war im 3. Reich kein NS Hauptorgan. Das war bei den juristischen Zeitschriften das NS Blatt Deutsches Recht. Manch andere Zeitschrift, JW, DJZ, wurde mit ihr verschmolzen, da die NS Zeitschrift jahrelang ein Nischendasein führte. Und auch dann hatte Deutsches Recht niemals die Stärke der anderen wirklich erreichen können.

Adler17

Wenn Du da Informationen hast, füge sie ein! Davon wird die wikipedia besser! Beste Grüße, --Phlyz 19:46, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die NJW hat entgegen ihrem Namen überhaupt nichts mit der bis zum 2. Weltkrieg erscheinenden "Juristischen Wochenschrift" zu tun. Damit erübrigt sich auch die Aufzählung der diversen Nazinasen. Ich werde das Geschichtskapitel mal überarbeiten. Da stimmt praktisch nichts. --Mottenkiste (Diskussion) 19:18, 25. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Die vorgestellte Zitierweise ist nur eine von mehreren (im juristischen Fachgebrauch Üblichen). -- pistazienfresser 18:00, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Jepp. --Benatrevqre …?! 23:03, 10. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

"Nach dem Krieg"?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Abschnitt "Geschichte": "Der allererste Aufsatz in der NJW nach dem Krieg (aus der Feder von Lewald) trug den Titel „Freiheit der Advokatur – die wir meinen"."

Wenn es die Zeitschrift erst seit 1947 gibt, ist der Passus "nach dem Krieg" zwar sachlich nicht falsch, aber ansonsten sinnlos und eher irreführend. Er suggeriert ja, dass es die Zeitschrift auch schon vor 1945 gegeben hat. (nicht signierter Beitrag von 212.34.72.92 (Diskussion) 15:44, 24. Nov. 2020 (CET))[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Geändert. --Stephan Klage (Diskussion) 18:45, 24. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]